IFHandwerk e.V.

„Der kleine Handwerker vor Ort blickt kaum mehr durch“ / Meldorfer Zimmermann zahlte Bußgeld, weil er Arbeitsplätze schuf

Der Interessenverband Freier Handwerkerinnen und Handwerker (IFHandwerk e.V.) Schleswig-Holstein traf sich gestern zu einem Neujahrstreffen in Meldorf. Selbständige mit und ohne Handwerksrolleneintragung aus verschiedenen handwerklichen Berufen kamen in der Kulturkneipe „Bornholdt“ (Zingelstraße 14) zusammen, um über aktuelle berufliche und politische Themen zu diskutieren.
In seiner Ansprache kritisierte der Geschäftsführer des Verbands Michael Wörle vor allem die ständig weiter wachsende Überregulierung in der Branche: „Selbst die Ordnungsbehörden können nicht mehr sagen, was erlaubt und was verboten ist. Der kleine Handwerker vor Ort blickt da nicht mehr durch“, so Wörle.

Als besonders problematisch erweist sich immer wieder die Frage, was in einzelnen Handwerks-Berufen erlaubt und was verboten ist. So fällt in der Berufspraxis zum Beispiel die Frage schwer, welche Tätigkeiten ausschließlich von geprüften Handwerks-Meistern vorgenommen werden dürfen und welche auch von anderen Gewerbetreibenden. „Noch nicht einmal die Fahnder, die Verstöße gegen die Handwerksordnung ahnden, blicken noch durch“, berichtet Wörle. „Das wird inzwischen auch ganz offiziell bestätigt. Wir brauchen deshalb dringen einfachere und weniger Gesetze“.

Besonders skurril: Ein Meldorfer Zimmermann zahlte ein Bußgeld in Höhe von 8.500 Euro, weil er einen Arbeitsplatz schuf. Er stellte Langzeitarbeitslose an, der ihm von der Agentur für Arbeit vermittelt wurden. Die Anstellung verstieß aber gegen geltendes Handwerksrecht, worauf ihn zuvor aber weder die zuständige Kammer noch die Arbeitsagentur aufmerksam machen konnten.