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Bundesverfassungsgericht: Entscheidungsserie zu Gunsten freier Handwerker reißt nicht ab

Wieder hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen für freie Handwerker entschieden (Aktenzeichen: 2 BvR – 103/04; 2 BvR – 1866/03; 2 BvR – 153/04; 2 BvR – 1915/02; 2 BvR – 2029/02; 2 BvR – 620/02; 2 BvR – 260/03; 2 BvR – 946/03; 2 BvR – 1994/02; 2 BvR – 2088/02; 2 BvR – 1545/03; 2 BvR – 532/02; 2 BvR – 1331/01; 2 BvR – 361/02; 2 BvR – 449/02; 2 BvR – 1219/07): Die Zahl der für unzulässig erklärten Hausdurchsuchungen reißt nicht ab.

Allein 2008 hat das höchste deutsche Gericht bereits 5mal für freie Handwerker entschieden. Insgesamt dürften im zurückliegenden Jahr etwa 16 Entscheidungen für das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung gefallen sein. Das ist in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts sehr sehr außergewöhnlich. In der Sache ist es immer das Gleiche: Der Eingriff ist unverhältnismäßig. Allen neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist gemeinsam, dass in den angegriffenen Durchsuchungsfällen die „Durchsuchung vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage angeordnet wurde“.

Das Problem der Praxis ist leider nur, dass sich solche höchstrichterlichen Entscheidungen bei Fahndern nur sehr langsam herumsprechen. So erzählte ein Düsseldorfer, auf Durchsuchungen spezialisierter Rechtsanwalt, Polizisten hätten ihm erklärt, sie würden erst auf ein amtliches Rundschreiben warten, bevor sie höchstrichterliche Rechtssprechung umsetzen würden. So langsam mahlen die Behörden, wenn es um Ihre Grundrechte geht.

Was soll man dazu jetzt noch sagen? Ein Journalist, Berichterstatter beim Bundesverfassungsgericht fragte einmal einen Verfassungsrichter, was denn wäre, wenn die Behörden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ignorierten. Dieser antwortete: „Das nennt man dann Staatsstreich“. Hoffen wir, dass die Behördenpraxis sich jetzt endlich ändert.