IFHandwerk e.V.

Bundeswirtschaftsministerium gibt unklare Signale

Gespräche des IFHandwerk e.V. im Berliner Bundeswirtschaftsministerium machen deutlich: Die politische Lage für freie Handwerker wird nicht einfacher. Darüber berichten wir im neuen HANDWERKSBERATER.

In dem Gespräch in Berlin sollte geklärt werden, wer für die Folgekosten von Schäden durch die falsche Beurteilung von handwerksrechtlichen Fragen einstehen muss. Beide Seiten waren sich einig, dass die Ordnungsbehörden auf Grundlage der Landespolizei- bzw. Gefahrenabwehrgesetze eine Pflicht zur Auskunftserteilung haben. Der IFHandwerk e.V. kritisierte, dass die Auskünfte in den weit überwiegenden Fällen falsch seien. Michael Wörle: “Willkür darf hier nicht Platz greifen. Im Zweifel muss für den Gewerbetreibenden entschieden werden, wenn er wegen einer Auskunft nachfragt. Wer Auskünfte erteilt, muss deshalb wissen, worüber er redet. Diese Voraussetzung fehlt bis jetzt. Wir vermissen sie in nahezu allen uns bekannten Fällen seit langem ohne Aussicht auf Besserung, es sei denn, dass vom Bund-Länder-Ausschuss, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Gesetzgeber neue Impulse kommen. Sogar die Rechtsprechung wird sehr oft nicht respektiert.”

Hinter den Kulissen wird immer wieder versucht, Ihre verfassungsrechtlichen Freiheiten zu beschneiden. Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür erstaunlich klare Worte gebraucht: Die „überkommene herrschende Meinung“ in Behörden und Kammern vernachlässigt die Verfassung. Tobt beim Bundesverfassungsgericht der Klassenkampf? Würde man Ihnen das glauben, wenn Sie als kritischer Leser das so formulieren? Wohl kaum. Wir konnten es uns nicht verkneifen, dieses Zitat wörtlich zu drucken. Umso besser ist es vor diesem Hintergrund, dass sich wieder eines unserer Mitglieder vor Gericht durchgesetzt hat.