IFHandwerk e.V.

Mehr Macht für die Kammern? Wer wird einheitlicher Europäischer Ansprechpartner?

Behördenlotse: Handwerkskammer als einheitlicher Ansprechpartner?
Wieder mehr Macht für die Handwerkskammern: Die Berechtigung als „Einheitliche europäische Ansprechpartner“ (EA) kann von den Ländern an die Kammern übertragen werden. In Hamburg und im Saarland ist dieses bereits beschlossene Sache. Die Umsetzung wird zwar nicht einheitlich sein. Es zeichnet sich außerdem ein Länderflickenteppich ab, weil die Zuständigkeit in jedem Bundesland anders geregelt sein werden. Die
Übertragungskompetenz ist jeodoch eine weitere Möglichkeit, den Kammern mehr Macht zu übertragen, wie das bei handwerksrechtlichen Ausnahmebewilligung bereits geschehen ist. Daran bestehen erhebliche rechtliche Zweifel. Die Kammern müssen hier in ihre Schranken verwiesen werden.
Was ist ein Einheitlicher Ansprechpartner (EA)?
Der EA ist eine einheitliche Anlaufstelle, die nur noch der Fachaufsicht der Länder unterliegt. Wer sich selbstständig machen möchte, muss nicht mehr zu vielen verschiedenen Behörden laufen, sondern nur noch zu einer einzigen Anlaufstelle: Der Antrag soll durch die Verwaltung laufen, nicht der Unternehmer. Das klingt gut. Beispiel: Sie wollen sich im Handwerk selbstständig machen. Sie brauchen eine Gewerbeanmeldung, eine Zulassung zur Eintragung in die Handwerksrolle, ggfs. eine Handelsregistereintragung und vieles mehr. Bisher mussten Sie alle Behörden aufsuchen oder schriftlich informieren. In Zukunft kann das alles der EA für Sie regeln. Das ist der Grundgedanke der Vereinfachungsidee, für die die EU allen Mitgliedsländern bis Ende September Zeit gelassen hat. Und dieser Grundsatz ist gut.
Nicht gut ist jedoch, wenn hier eine riesige zentrale Datensammelstelle entsteht, die bislang nicht beteiligte Behörden Informationen verschafft, die sie bisher nicht hatten. Nicht gut wäre auch, wenn das eine Aufgabe der Handwerkskammer würde. Und genau das ist nicht mehr ausgeschlossen. Das Gesetz für die IHKs ist bereits geändert, die Entscheidung liegt bei den Ländern. Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen die Übertragungskompetenz öffentlich. Werden auch die Handwerkskammern einheitlicher Ansprechpartner, wird damit einmal mehr der Bock zum Gärtner gemacht werden und die Handwerkskammern bekommen faktisch wieder mehr Macht. Klar dass freien Handwerkern diese Regelung nicht gefällt und dass die Beratung durch den IFHandwerk e.V. noch wichtiger wird. Aber wir wollen überhaupt keinen Machtzuwachs für Handwerkskammern. Lichtblick:
1. Die Umsetzung ist bundesweit keineswegs einheitlich. Auch Behörden könnten EA werden
2. Die Verfahrensabwicklung über den EA ist nicht zwingend, sondern erfolgt nur, wenn und soweit der Antragsteller das wünscht. Damit würden die Kammern Zugang zu mehr Informationen erhalten als bisher