IFHandwerk e.V.

„Sie geben vor, uns zu schützen. Aber in Wahrheit sperren Sie uns ein“. Andreas Lutz (VGSD e.V.) im Expertengespräch mit Michael Wörle (IFHandwerk e.V.)

Der Frontalangriff von ZDH und DGB gegen Soloselbstständige wird heiß diskutiert. Im Expertengespräch analysieren Andreas Lutz vom Verband der Soloselbständigen VGSD e.V. und Michael Wörle von den freien Handwerkern (IFHandwerk e.V.) das Diskussionspapier der beiden mächtigen Spitzenverbände, die zahlreiche neue Einschränkungen für Selbstständige vorsehen. Von mehr Kontrollen bis hin zu höheren Beiträgen.

https://www.vgsd.de/kommentar-per-video-unheilige-allianz-dgb-und-zdh-greifen-gemeinsam-solo-selbststaendige-an/

Kann man den Vorschlägen trauen? Auf keinen Fall. Was sich fürsorglich anhört, ist eiskalte Machtpolitik mit dem Ziel, Selbstständigen die Arbeit immer weiter zu erschweren und sie zu Arbeitnehmern zu machen. Beide Verbandsvertreter waren sich einig: Hier wird ein Katalog wohlklingender Schutzmaßnahmen vorgeschlagen, der nur für Unkundige Kenntnis fürsorglich klingt, in Wahrheit aber mehr Kontrolle meint.

Eine Sprachanalyse des VGSD enthüllt dass es hier um den „Wolf im Schafspelz“ geht. Wer die Fabel vom Wolf kennt, der vorgibt, Vegetarier zu sein und sich unter die Herde mischt, kann sich vorstellen, was gemeint ist. Jeden Abend fehlt ein Schaf, doch der Wolf beteuert, nichts damit zu tun zu haben. Es dauert manchmal, zu erkennen, was wirklich gespielt wird. Hier finden Sie den Link zur Sprachanalyse:

https://www.vgsd.de/textanalyse-so-kriminalisieren-zdh-und-dgb-uns-solo-selbststaendige/

Auch Nichtjurist merken bei gründlicher Lektüre schnell, worum es eigentlich geht: nämlich klar zu machen, dass Solo-Selbstständige ein gefährlicher Haufen sein müssen:

  • 6x werden Begriffe wie „Wettbewerbsverzerrung“ und „gezielter Unterbietungswettbewerb“ verwendet,
  • 6x „scheinselbstständig“,
  • 5x „Schwarzarbeit“,
  • 3x „illegale Beschäftigung“ und
  • 2x „Missbrauch“.

Desweiteren ist im Dokument die Rede von „Subunternehmerstrukturen“, „Verdachtsfällen“, „bedenklicher Nutzung“, „Quersubventionierung“ und „Fehlanreizen“.

Was folgt daraus? Kontrolle, Einschränkung, Zugangsbeschränkungen und vieles mehr. Glauben Sie nicht, dass es hier nur um Handwerker geht. Das wäre ein fataler Irrtum. Im internationalen Vergleich ist nämlich die Quote der Selbstständigen viel geringer als in anderen Ländern. In Deutschland lag die Quote nach Informationen der OECD (2008) bei 11,7%, in Italien beispielsweise bei über 25%, in der Türkei bei 39%. Im EU und OECD-Durchschnitt sind es ca 16%. Eine Gefahr kann man also hier nicht wirklich konstatieren. Es sei denn, es geht in Wirklichkeit um etwas ganz anderes. Die Zahlen der OECD finden Sie hier: https://www.oecd-ilibrary.org/docserver/9789264087552-48-de.pdf?expires=1582836126&id=id&accname=guest&checksum=880D9FAC987A9F212A78281491362C75