- Zweck des Verbands ist, sich als Berufsverband für eine freie Betätigung selbständiger Handwerkerinnen und Handwerker einzusetzen. Der Verband kann sich zu diesem Zwecke auch an anderen Körperschaften beteiligen und in anderen Interessenorganisationen Mitglied werden.
- Der Verband verfolgt seinen Zweck durch direkte oder indirekte Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung, durch Aufklärung und Weiterbildung sowie durch die Beratung seiner Mitglieder und der politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Er fördert den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder.
- Fördermitglied kann werden, wer sich zum Verbandszweck bekennt und seinen regelmäßigen Beitrag nach der Beitragsordnung entrichtet.
- Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den Geschäftsführer des Verbands zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführer.
- Fördermitglieder haben das Recht, Vorschläge zu Aktivitäten des Verbands zu machen und für ihre selbständige Berufstätigkeit Informationen zu erhalten sowie den Beratungsservice in Anspruch zu nehmen. Sie profitieren darüber hinaus auch von der Lobbyarbeit des Verbands.
- Der Austritt aus dem Verband ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
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