IFHandwerk e.V.

Reisegewerbe ist keine unerlaubte Handwerksausübung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zu Gunsten eines Reisegewerbetreibenden eine sehr erfreuliche Entscheidung gesprochen! Der Kampf von Handwerkern ohne Meisterbrief geht also weiter. Und er lohnt sich. Entscheidend für reisegewerbetreibende Handwerker ist nach dieser klarstellenden Entscheidung nur die Auftragsannahme, die bei Reisegewerbetreibenden anders verläuft als bei normalen Meisterbetrieben. Reisegewerbetreibende werden ohne vorherige Bestellung und außerhalb ihrer Niederlassung tätig.