IFHandwerk e.V.

Was bringt das neue Jahr?

Heute sollen endlich (!) Auszahlungen der Dezemberhilfen beginnen, vermeldet das Bundeswirtschaftsministerium stolz in einer Pressemitteilung. Bis zu 50.000€ und für Soloselbstständige bis zu 5.000€ sind als Abschlagszahlung möglich (Link: https://bit.ly/2XeDjMt). Mal sehn, ob der Bundeswirtschaftsminister Altmaier es diesmal unbürokratisch hinkriegt, nachdem zur selben Zeit TUIfly mit weiteren Staatshilfen in Höhe von 1,25 Mrd. Euro gestützt wird. Hier hat die EU-Kommission heute zugestimmt. Insgesamt sollen lt. Tagesschau an TUIfly bis zu 4,8 Mrd. geflossen sein. Der Bedarf hört also nicht auf.

Insgesamt hat das Krisenmanagement von Minister Altmaier aus Selbstständigensicht  bislang nicht gut abgeschnitten. Die Mittel fließen nicht. Die Anträge sind zu bürokratisch. Und wenn dann noch Rückforderungen drohen, dann vergeht den von der Krise gebeutelten Selbstständigen die Lust. „Grundsätzlich falsch“, sagte IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle, sei die Vergabepolitik des Wirtschaftsministers im Interview des VGSD (Link: https://bit.ly/3rVs6i3). Nach der aus Sicht des IFHandwerk vor einem Jahr in Kraft getretenen Rückvermeisterung von 12 bisher freien Gewerken vom Fliesenleger bis zum Harmoniumbauer ist der Wirtschaftsminister ohnehin bei freien Handwerkern durchgefallen. Michael Wörle’s Fazit: „Altmaier ist nicht nur wegen seiner großen Corona-Versprechen (und seinen kleinen Tagen) … eine Fehlbesetzung. Die Regierenden sprechen immer von Bürokratieabbau. Und sie machen ständig das Gegenteil.“

Die neue Bürokratie mit dem neuen Meisterzwang und den sog. „Corona-Soforthilfen“ haben uns im zurückliegenden Jahr sehr stark beschäftigt. Handwerkskammern werden offensiver auch gegenüber Nicht-Mitgliedern. Hier sollten Sie wachsam bleiben.

Was bringt das neue Jahr?

Die Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen wird in diesem Jahr ziemlich sicher kommen. Zwar geht das Tauziehen hinter den Kulissen munter weiter. Es ist z.B. unklar, ab welchem Lebensalter Selbstständige ausgenommen werden. Es ist auch unklar, ob freie Altersvorsorge wie Lebensversicherungen oder die eigene Immobilie über ein Opt-out-Verahren anerkannt werden. In die Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister kennen es nicht anders. Sie sind schon seitseit Ende der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts rentenversicherungspflichtig. Ausgenommen davon sind GmbH-Geschäftsführer. Die neue Altersvorsorgepflicht wird voraussichtlich eine Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit nur sehr wenigen Ausnahmen. Dann sind vielleicht alle gleich. Details sind abzuwarten, aber wir rechnen 2021 noch vor der Bundestagswahl mit einer Regelung. Kleiner Hinweis: Da ein Drittel der gesetzlichen Rente aus Steuermitteln kommt, ist es für die Altersvorsorgerendite nicht unbedingt schlecht, wenn Sie davon profitieren. Sonst zahlen sie Steuern und andere kassieren.

Die neue Offensive der Handwerkskammern gegenüber Nicht-Mitgliedern oder nicht beobachten wir sorgfältig. Dass dabei das Grundrecht auf freie Berufswahl wie auch die Vereinigungsfreiheit unter die Räder kommen, müssen wir aufgeklärten freien Handwerkerinnen und Handwerkern nicht extra sagen. Eines unserer Mitglieder klagt deshalb gegen die Handwerkskammer. In spätestens 4 Jahren werden möglicherweise weitere Berufe zwangsvermeistert. Wohl dem, der sich rechtzeitig um seinen Status gekümmert hat. Rufen Sie hierfür bitte in der Geschäftsstelle an. Wir helfen Ihnen, das zu klären.

Viele „Kleinigkeiten“ werden wie immer mit Jahresbeginn anders werden. Hierzu zählen Verbesserungen wie diese:

  • Die für 6 Monate reduzierte Umsatzsteuer wird wieder angehoben (regelmäßig 19% statt 16%). Hierfür sollten Sie also Ihre Rechnungsformulare anpassen. Wichtig wird auch die Abgrenzung, je nachdem wann die Leistung erbracht worden ist.
  • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung: Da viele Handwerker nicht von der Pandemie gebeutelt sind, ist die degressive Abschreibung vielleicht ein interessanter Investitionsanreiz, weil Sie damit in den ersten Jahren Ihren Gewinn stärker mindern können und weniger Steuern zahlen müssen.
  • Die Entfernungspauschale wird von 0,30€ auf 0,35€/km erhöht.
  • Ganz neu: Die Home-Office-Pauschale: 5,–€ pro Kalendertag, wenn sie die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben (maximal 600€ pro Jahr). Allerdings zählt die Pauschale zu den Werbungkosten, den Arbeitnehmerpauschbetrag, für den pauschal 1.000€ angerechnet werden. Wird somit kompliziert. Mehr Informationen und Beispielrechungen: Link https://bit.ly/3ougHE1
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die meisten Steuerzahler
  • Verbesserungen bei Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld.

Vermutlich werden Sie hier noch überall mit Tipps eingedeckt. Jedoch gilt bei allen Optimierungen: Erst Geld verdienen, dann Betriebsausgaben steuermindernd absetzen. Und irgendwann wollen Sie vermutlich – Optimierung hin, Optimierung her – auch mal frei haben.