IFHandwerk e.V.

Telefonüberwachung: Stoppt den Trend zum Abbau der Bürgerrechte

Der IFHandwerk protestiert gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, der am Freitag im Bundestag diskutiert werden wird. Der Gesetzesantrag sieht eine verdachts- und anlassunabhängige Überwachung der Bürger vor. „Hiermit wird der unheilvolle Trend zum Abbau von Bürgerrechten fortgesetzt“, erklärt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle.

Schon die vom Bundesinnenminister vom Zaun gebrochene Diskussion um Online-Durchsuchungen ging an der Sache vorbei. „Warum Online-Durchsuchungen, wenn 80% aller Hausdurchsuchungen rechtlich unzulässig sind?“, fragt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle. Die Mitglieder des Interessenverbands der freien und kritischen Handwerker in Deutschland wissen aus eigener Erfahrung, wie in Deutschland mit Bürgerrechten umgegangen wird. Schon bei geringfügigen Anlässen werden Hausdurchsuchungen leichtfertig angeordnet, die dann von den Gerichten als unrechtmäßig eingestuft werden. So hat in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht in einer bislang einzigartigen Urteils-Serie eine Lanze für freie Handwerker gebrochen. Alle Durchsuchungen im Zusammenhang von angeblichen Verletzungen des Handwerksrechts waren unzulässig! Michael Wörle: „So etwas gab es noch nie, solange wir die zweifelhafte Durchsuchungspraxis in Deutschland beobachten!“

Jetzt steht die Vertraulichkeit der Kommunikation mit Anwälten, Ärzten und Journalisten auf der Abschussliste. „Die Bundesregierung ist gut beraten, die Verfassungsmäßigkeit ihrer Gesetzesvorstöße doppelt und dreifach zu prüfen“, erklärt der Sprecher des IFHandwerk e.V. Sonst droht eine erneute Schlappe vor den obersten Gerichten. Diesmal ist abzuwarten, ob die Klage Irlands vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht die dem Gesetzesantrag zu Grunde liegende EU-Richtlinie aufheben wird. Der IFHandwerk e.V. unterstützt den Vorschlag der Bundestagsfraktion der Grünen, die Entscheidung des EuGH abzuwarten.