IFHandwerk e.V.

Immer mehr Bürokratie: 50% der Gesetze unverständlich. Behörden haben Auskunftspflicht

Die Bürokratie nimmt seit 1949 trotz aller Beteuerungen der Politik nicht ab, sondern zu. Das ergab eine neue Studie, die der Hamburger Staatsrechtler Ulrich Karpen für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellt hat. Allein seit Antritt der Großen Koalition im Herbst 2005 wurden im Bundesgesetzblatt 198 Gesetze und 500 Verordnungen veröffentlicht. Diese Zahl der Gesetze und Verordnungen wird sich bis zum Ende dieser Legislaturperiode in etwa verdoppeln, prognostiziert Karpen. Doch nicht nur der Umfang der Gesetze wird immer größer, die Qualität wird auch immer schlechter. 58 Prozent der Gesetze werden innerhalb von 2 Jahren wieder geändert, 50 Prozent sind unverständlich, 24 Prozent durch Verweisungen auf andere Gesetze und von da aus wieder auf weitere Gesetze sogar überkomplex. Schnelligkeit und Qualitätsmängel führen nach Karpen dazu, dass Finanzbeamte beispielsweise Mühe haben, beim Steuerrecht auf dem neuesten Stand zu sein.

Das gilt auch für das Handwerksrecht und das Schwarzarbeitsgesetz. Nach Erfahrungen des IFHandwerk e.V. werden die meisten neuen Gesetze und Verordnungen verschlimmbessert. Beispiel: So hat der Verband in seiner „Stellungnahme zum Entwurf der neuen EU/EWR-HwV“ im Juli 2007 bemängelt, dass die Neuregelungen von Umfang und Komplexität die alte Verordnung um Längen toppt. So hat der Entwurf 18 Paragrafen, die bisherige Verordnung nur 4!

Selbst Experten in Ministerien und Behörden kommen durch die hartnäckige Überzeugungsarbeit des Verbandes immer stärker zu der Einsicht, dass die Handwerksordnung für den Laien in hohem Umfang nicht verständlich ist. Es besteht daher ein Klärungsbedarf und rechtsstaatlicher Auskunftsanspruch, welche Tätigkeiten zwingend einer Meisterprüfung bedürfen und welche Tätigkeiten in welchem Umfang ohne weitere Voraussetzungen z.B. als einfache Tätigkeiten zulassungsfrei sind. Auskunftspflichtig sind in erster Linie die für das Handwerksrecht zuständigen Behörden und die Gewerbeämter. Das schließt aus, dass die Auskunftssuchenden an Stelle einer Auskunft auf nicht unmittelbar auskunftspflichtige Institutionen, z.B. auf Auskünfte der Handwerkskammern, verwiesen werden. Der IFHandwerk e.V. hilft Ihnen beim Einholen dieser Einkünfte, damit Sie in Zweifelsfällen die Klärung dieser Fragen nicht auf der Anklagebank erleben müssen.

Der Gerechtigkeit halber muss allerdings eingeräumt werden, dass die Gesetzesflut nicht nur in Deutschland hausgemacht ist. Ein Viertel aller neuen Gesetze entstehen nach Prof. Karpen jedoch auf Initiative Brüssels.