IFHandwerk e.V.

Sinnlose Hausdurchsuchungen

Endlich hat ein Fernsehmagazin wirklich plastisch und kompetent die rechtswidrige staatliche Durchsuchungspraxis in Deutschland aufgegriffen. Ein Handwerker ohne Meisterbrief und ein des Schwarzgeldes Beschuldigter wurden Opfer staatlicher Willkür. Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchungen – wie so oft – für rechtswidrig erklärt. Das Problem stellt ein Massenphänomen dar. 30.000 bis 50.000 Durchsuchungen werden Jahr für Jahr genehmigt! Den Beitrag von Panorama am 14.2.2008 finden Sie unter: www.daserste.de

Wenn nur ein einziges zwei Jahre altes Angebot Grundlage einer Durchsuchung wird, dann ist es nicht verhältnismäßig, entschied das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten eines Handwerkers ohne Meisterbrief. Das Problem ist nur: Der Mann bekam Recht, ist nun aber ruiniert. Entschuldigt hat sich keiner und eine angemessene Entschädigung erhielt er auch nicht. Der Vertreter des zuständigen Amtsgerichts erklärte gegenüber Panorama: „wo gehobelt wird, da fallen Späne!“

Der Fernsehbeitrag macht klar: Es sind Richter, die sich an die Grundrechte halten, die zeitlich und fachlich überfordert sind, ebenso wie die Durchsuchungsbehörden. Mangel an Zeit erlaubt aber nicht systematischen Rechtsbruch. Wie wäre es, wenn Sie mit 180 km/Std durch Städte und Gemeinden fahren, nur weil Sie wenig Zeit haben? Das würde mit Recht einen Aufschrei der Empörung auslösen. Wer die Bilder von Panorama gesehen hat, der weiß: Hier handelt es sich um staatlichen Vandalismus. Hintergrund ist jedoch mangelndes Unrechtsbewusstsein und eine fachliche und zeitliche Überforderung der Richter und Ermittlungsbehörden. Mehr Richterstellen sind aber nicht die Lösung. Die Lösung ist die Abschaffung unsinniger und unverständlicher Gesetze. Der Meisterzwang muss fallen. Dann kann ein Richter sich wieder mehr als 2 Minuten mit der Genehmigung von Durchsuchungen befassen.