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Die Mini-GmbH kommt – aber stark gerupft

Am 26. Juni 2008 beschloss der Bundestag eine Gesetzesnovelle zum GmbHG. Sie weicht in wichtigen Punkten vom ursprünglichen Entwurf ab. Die Hoffnung, eine „kleine GmbH“ mit nur noch 10.000 Euro Stammkapital gründen zu können, wird enttäuscht. So wurde wohl die Chance vertan, der englischen Limited effektiv Paroli zu bieten.

Neben der klassischen GmbH wird es in Zukunft allerdings die „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ (UG) geben. Die Unternehmergesellschaft kann mit einem Stammkapital in Höhe von 1 Euro gegründet werden. Mit den erzielten Gewinnen muss jedoch nach und nach das Mindest-kapital von 25.000 Euro angespart werden. Laut Aussage des Bundesministeriums für Justiz soll die Neuregelung voraussichtlich in den Monaten Oktober/November in Kraft treten.

Die aus Sicht von Gründern wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

1. Das GmbH-Stammkapital bleibt unverändert bei 25.000 Euro. Ursprünglich sollte das Mindestkapital auf 10.000 Euro gesenkt werden. Dies wurde jedoch in letzter Instanz von der Unionsfrakton verhindert, die auf dem bisherigen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro beharrte. Die bisherige Mindesteinlage von 100 Euro pro Gesellschafter entfällt.

2. Neben der GmbH wird es bald die „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ geben. Der Rechtsformzusatz lautet nun Unternehmergesellschaft. Das ist allerdings keine neue Rechtsform. Eine solche „Mini-GmbH“ kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Die Haftung der Unternehmergesellschaft beschränkt sich auf das jeweilige Stammkapital. Erzielte Gewinne dürfen anfangs aber nur zu drei Viertel an die Gesellschafter ausgeschüttet werden: Jahr für Jahr müssen mindestens 25 Prozent der Erträge darauf verwendet werden, das volle Stammkapital von 25.000 Euro zu bilden. Sobald das Mindestkapital in voller Höhe erreicht ist, kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in eine GmbH umfirmieren. Sie muss aber nicht.
3. Anders als ursprünglich geplant wird es die notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung auch in Zukunft geben. Unternehmen, die nicht mehr als drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer haben, besitzen jedoch die Möglichkeit das Gründungsverfahren zu vereinfachen und die Kosten dafür in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Voraussetzung dafür ist die Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen „Musterprotokolls“ bei der Gesellschaftsgründung sowie einer „Musteranmeldung“ beim Handelsregister. Nach Angaben von Regierungsvertretern belaufen sich die Kosten für eine Unternehmergesellschaft-Gründung dann nur noch auf ca. 150 Euro zuzüglich des jeweiligen Startkapitals.
4. Ob sich die Gründung der Unternehmergesellschaft lohnt, muss jeder für sich beurteilen. Die Namensnennung zeigt natürlich jedem Kunden, dass Sie als Gründer kein Eigenkapital haben oder nicht haften wollen. Ob das geschäftsförderlich ist?