IFHandwerk e.V.

Krankenkassenbeiträge für Selbstständige werden gesenkt.

Es kommt Bewegung in das ungerechte System der Krankenkassenbeiträge für Selbstständige. Das Fernsehmagazin „Plusminus“ hat über den Skandal der Beitragsberechnung berichtet, der neue Gesundheitsminister Spahn hat seinen Gesetzentwurf schon fertig und will ab nächstem Jahr für die gesetzlich Versicherten insgesamt Beiträge senken. Der neue Mindestbeitrag soll 171,28€ betragen.

Das Fernsehmagazin „Plusminus“ zeigte anschaulich an zwei Beispielen, wie ungerecht das System bislang ist und wie sehr Selbstständige benachteiligt werden. Claudia von Niessen ist selbstständig seit 20 Jahren. Ihr Einkommen ist abhängig von regulierten Vergütungssätzen, die nicht erhöht, sondern stattdessen gesenkt wurden. Mit zunehmendem Alter verdient sie nur noch 750€ monatlich. Davon muss sie 427€ an die Krankenkasse abgeben. Der Grund: Die Krankenkasse legt bei der Beitragsberechnung nicht ihr reales Einkommen zugrunde, sondern ein fiktives Mindesteinkommen von derzeit 2.284€ . „Je weniger Einkommen man hat, desto mehr Krankenkassenbeiträge zahlt man prozentual“, meint Claudia von Niessen. Der neue Gesundheitsminister Spahn hat nun endlich das Thema angepackt und will das fiktive Mindesteinkommen ab 2019 halbieren. Das geht der BAGSV, einem Zusammenschluss von 20 Verbänden, zu dem auch der IFHANDWERK e.V. gehört, nicht weit genug. Die Verbände fordern einen wirklich einkommensabhängigen Beitrag, der bei niedrigem Einkommen so niedrig sein muss wie auch bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern. Denn Selbstständige müssen ja auch noch den Arbeitgeberanteil selbst aufbringen. Den Krankenkassen wiederum geht das viel zu weit. Sie befürchten, dass dann die sog. „schlechten Risiken“ (die Kranken) in der gesetzlichen und die „guten Risiken“ (die Gesunden) in der privaten Krankenversicherung landen, was sie unsolidarisch fänden. Deshalb wollten sie nur eine Absenkung der Bemessungsgrundlage auf 1.500€ (Mindestlohnniveau als Solidarprinzip) akzeptieren. Das Bundeskabinett hat sich jedoch schon festgelegt, der Bundestag muss aber noch zustimmen.