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Hausdurchsuchung: Nutzungsausfall bei Computerbeschlagnahme

Wenn bei Hausdurchsuchungen Computer mitgenommen werden, was regelmäßig auch der Fall ist, ist der Betrieb kaum arbeitsfähig. Die Durchsuchungsfolgen können ruinös, die Durchsuchung schwerwiegender sein als das spätere Bußgeld. Da die meisten Durchsuchungen bei freien Handwerkern nach unserer Erfahrung rechtswidrig sind, liegt der eigentliche Schaden in der Durchsuchung selbst.

In diesem Zusammenhang weist der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter in seinem Blog auf ein interessantes Urteil des OLG München hin. Hiernach halten die Richter Schadenersatz für denkbar. Der eigentliche Schadenersatz muss jedoch erst erstritten werden. Das Oberlandesgericht München bewilligte einer Betroffenen Prozesskostenhilfe, um diese Entschädigung einklagen zu können (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09). Mehr Details im Blog des Anwalts:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/11/nutzungsausfall-fur-beschlagnahmte-computer/