IFHandwerk e.V.

Machtwort: 12 Gewerke werden wieder zwangsvermeistert

Es ist wie Weihnachten, schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ und veröffentlichte als erste die Liste der ausgewählten Gewerke, die Bundeswirtschaftsminister Altmeier und die beiden Fraktionsvize Carsten Linnemann und Sören Bartol ausgewählt haben. Und der Zentralverband des Handwerks jubelt. Freie Handwerker sollten, solange das noch kein Gesetz ist, möglichst bald eine Gewerbeanmeldung vornehmen, bevor ihnen der Zugang versperrt wird. Denn bestehende Betriebe werden ziemlich sicher Bestandsschutz genießen.

Und um diese zwölf Berufe geht es:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Die Kriterien sind nicht ganz so offensichtlich. Warum, bitte schön, sollte der Orgelbauer zwangsvermeistert werden, die Geigenbauer aber nicht? Wer wird gefährdet oder warum sind Orgeln kulturell wertvoller als Geigen? Die Rätsel bleiben, Bundeskabinett und Parlament müssen noch formell entscheiden. Solche Frage werden aber wohl eher die Gerichte klären müssen. Denn willkürlich darf die Auswahl nicht sein, ist sie aber letztlich doch. Vermutlich geht es um die quantitative Bedeutsamkeit. Und dann sind Fliesenleger und Parkettleger ganz vorne. Solche Argumente haben, wenn man Wettbewerb regulieren will, einen schweren Stand bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit.