IFHandwerk e.V.

11 Argumente gegen die „Rückvermeisterung“ im Handwerk

Nun soll im Schnelldurchgang ein Gesetz durchgepeitscht werden, welches nach Meinung von der Mehrheit der Ökonomen wie z.B. dem Sachverständigenrat oder Monopolkommission falsch ist. Der IFHandwerk e.V. und mehr als 10 andere Verbände haben sich klar gegen die „Rückvermeisterung“ positioniert.

Hier sind 11 Argumente gegen die geplante neue „Zwangsvermeisterung“:

  • Der deutsche Meisterzwang ist einzigartig: In der Europäischen Union gibt es in fast allen Ländern einen freien Marktzutritt zur selbstständigen Handwerksausübung. Betriebsinhabern aus anderen Ländern wird ihre Berufserfahrung in Deutschland anerkannt. Nur in Deutschland ist der Berufszugang im Handwerk so streng reguliert (Meisterzwang). Deutsche Handwerker ohne Meisterbrief fühlen sich – zu Recht – hierdurch diskriminiert (Inländerdiskriminierung).
  • Die Novelle bewirkte einen Gründungsboom: Der IFHandwerk e.V. streitet seit seiner Gründung für die Abschaffung des Meisterzwangs in Deutschland. Mit der Novelle der Handwerksordnung vor 15 Jahren haben wir für 53 Gewerke dieses Ziel erreicht, die verbleibenden 41, die weiterhin zulassungspflichtig sind, sind auch für Altgesellen ohne Meisterprüfung zulässig. Die Liberalisierung hat einen Gründungsboom ausgelöst, wie er von uns vorausgesagt worden ist. Die Zahl, der im deregulierten Bereich neu entstandenen Betriebe, hat sich mehr als verdreifacht: von 74.940 auf 244.273 von 2003 bis 2017.
  • Das „Prinzip Freiheit“: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen… Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden“, schreibt Artikel 12 des Grundgesetzes vor (Freiheitsprinzip). Die Ausnahme dieser Freiheit ist der Meisterzwang § 1 HWO. Ausnahmebewilligungen oder das Altgesellenprivileg sind die Ausnahme der Ausnahme: Es gibt also keinen Grund, als Bittsteller bei Handwerkskammern aufzutreten. Schließlich geht es um das Ihnen von der Verfassung zugesprochene Freiheitsgebot. Damit gilt eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Großzügigkeit, wenn Sie auch ohne Meister-brief in die Handwerksrolle eingetragen werden wollen. Statistisch kann von dieser Großzügigkeit keine Rede sein, auch wenn durch das neu geschaffene Altgesellenprivileg nach § 7b mehr Handwerker ohne Meisterbrief eingetragen wurden.
  • Rechtsklarheit statt Willkür: Im Handwerksrecht ist so gut wie alles umstritten. Unklare Gesetzesregelungen setzen Selbstständige ständigen Gefahren aus. Das Rechtsstaatsgebot nach Art. 20 GG, ein zweites Grundrecht, verlangt jedoch, dass es diese Unklarheit, wo nicht einmal Experten klar sagen können, was erlaubt und was verboten ist, gar nicht geben darf. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil gerade wieder eindrücklich bestätigt. Das gilt nicht nur fürs Handwerksrecht, sondern auch fürs Steuerrecht oder solche Regelungen wie die Soka-Bau-Abgabenpflicht. Eigentlich dürfte es diese Ärgernisse und Bürokratiehürden gar nicht geben. Im Klartext: Eine Rückvermeisterung ist unzulässig. Sie würde mehr Bürokratie bedeuten und nicht weniger!
  • Handwerkskammern können nicht für das gesamte Handwerk sprechen. Auch wenn sie meistens so tun: Unsere Mitglieder wissen, dass beim Meisterzwang nur die Interessen der Meister-Lobby vertreten werden. Und das obwohl auch Bodenleger oder Fliesenleger Handwerkskammermitglieder sind. Wer vertritt deren Interessen (außer dem IFHandwerk e.V.)? Die Meisterlobby hat in vielen Kammern keine Mehrheit mehr. So stellen z.B. in der Handwerkskammer Hamburg die Zahl der zulassungspflichtigen Anlage-A-Gewerke nur noch 40,5% der Betriebe. Von diesen sind aber viele keine Inhabergeführten Meisterbetriebe mehr, sondern werden von Altgesellen, Handwerkern mit Ausnahmebewilligungen oder Ingenieuren geführt. Zieht man also von den 40,5% diese ab, stellt die Meisterlobby vielleicht noch ein Drittel aller Betriebe im Handwerk. Damit ist klar: Wer für den Meisterzwang eintritt, vertritt nicht die Mehrheit der Kammerbetriebe.
  • Ausbildungsleistung: Ja, die Ausbildungsleistung geht zurück. Sie geht aber nicht zurück, weil vor 15 Jahren der Meisterzwang für 53 Gewerke abgeschafft wurde. Der Lehrlingsbestand ist seit Jahren rückläufig, weil sich der Lehrlingsbestand überall in der Wirtschaft dramatisch verringert hat. Es gibt nämlich insgesamt einfach weniger Lehrlinge. Ausbildung ohne Meisterbrief würde zusätzlich erschwert. Eine Aussetzung der Ausbildereignungsprüfungspflicht, das hatten wir schon mal, würde hier die Not etwas lindern. Der Lehrlingsmangel und daraus folgend der Fachkräftemangel darf jedenfalls auf keinen Fall dafür benutzt werden, unseren Mitgliedern das Handwerk zu untersagen. Nur damit die Meisterzwang-Befürworter sie wieder in Lohn und Brot (abhängige Beschäftigung) zwingen können.
  • Fachkräftemangel: Fachkräfte entstehen nicht nur durch mehr Ausbildung. Viele Fachkräfte, gerade in innovativen, neuen Wirtschaftszweigen, sind Quereinsteiger, Erfinder und Tüftler. Das lehrt auch die Geschichte der industriellen Revolution: Die war nur möglich, weil der Zunftzwang aufgehoben wurde. Das lehrt der Aufschwung der digitalen Revolution. Das Smartphone wurde von Apple in Amerika und nicht von deutschen Radio- und Fernsehtechnikern entwickelt. Hier hätte die Handwerkskammer die innovative Garagenfirma ohne Meisterbrief kurz nach der Gründung zwangsweise geschlossen. Am besten erklärt diese absurde Denkweise das bekannte Sprichwort: Übung macht den Meister. Nur nicht in Deutschland. Hier macht es angeblich nur die Meisterprüfung.
  • Meisterprüfungskosten: In bestimmten Lebensphasen ist der finanzielle und zeitliche Aufwand für Gesellen, die schon selbstständig sind und Familie haben, kam noch zu meistern. Das wird, wenn wir ehrlich sind, nicht mal von der Meisterlobby bestritten: „Jemanden zur Meisterschule zu schicken, wenn der Laden brummt, ist nicht so einfach.“ So ein ZDH-Funktionär in Berlin.
  • Meisterbrief als Qualitätssicherung: Dass eine einmal bestandene Prüfung die Qualität, Leben und Gesundheit und den Verbraucherschutz sichert, kann man nicht ernsthaft behaupten, wenn es in Zeiten des Wandels keine Fortbildung mehr gibt. Das Privileg bleibt jedoch erhalten, selbst wenn jemand, wie Fliesenlegermeister Walter Riester, dann Bundesminister wird und keinerlei Berufspraxis mehr hat. Das hat Walter Riester in einem Interview mit dem HANDWERKSBERATER ausdrücklich bestätigt. Der Meisterzwang ist kein Qualitätssicherungsinstrument.
  • Der Meisterbrief muss sich im Wettbewerb behaupten. Wenn also Verbraucher den behaupteten hohen und teuren Standard gar nicht einkaufen wollen, so die Monopolkommission in ihrem Statement, weshalb dürfen sie dann nicht jemand anderen beauftragen? Eben, weil eine Behörde es nicht will.
  • Meisterzwang als Wettbewerbsverzerrung: Das Handwerksrecht ist gerade wegen seinen unklaren Abgrenzungen hervorragend geeignet, um unliebsame Wettbewerber anzuzeigen und aus dem Rennen zu boxen. Das zeigt die Praxis-Fälle unserer Mitglieder Ronny oder Joachim, die von den Ordnungsbehörden regelrecht erpresst wurden.

 

Argumente: Wie Sie sich am besten gegen den Vorwurf wehren, dass Sie als Handwerker ohne Meisterbrief illegal sind

Die aktuelle Diskussion um den Meisterzwang macht deutlich, dass wir alle uns politisch besser wehren müssen. Wie argumentieren Sie, wenn Ihnen jemand vorwirft, Sie seien ohne Zulassung oder möglicherweise ohne Ausbildung unterwegs? Sie könnten sich – defensiv – verteidigen, dass Sie etwas gelernt haben oder viele Jahre Berufserfahrung oder viele zufriedene Kunden vorweisen können, aber das geht an der Substanz meist vorbei. Verfassungsrechtlich entscheidend ist folgendes:

  1. Das Prinzip Freiheit: Das Grundgesetz Art. 12 garantiert Ihne die Berufsfreiheit. Die Freiheit ist die Regel, der Meisterzwang die Ausnahme. Und eine Ausnahmegenehmigung wie z.B. nach § 8 oder 7b HWO muss demzufolge die Regel bestätigen, also großzügig erteilt werden.
  2. Das Rechtsstaatsgebot: Wenn im Handwerksrecht die Grenzziehung zwischen dem Erlaubten und Verbotenen unklar ist, dann ist das wie bei einer defekten Ampel oder einem ungenauen Blitzer im Straßenverkehr: Das sollte nicht Ihr Problem sein. Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern die Gegenseite muss beweisen, dass der Blitzer oder die Ampel richtig gemessen hat. Denn es muss immer klar sein, wann die Ampel dunkelgelb war oder rot.
  3. Unschuldsvermutung und mangelnder Vorsatz sind weitere Stichworte: Ein letztes wichtiges Argument wird auch immer sein müssen, dass es Selbstständige schwerer haben als Arbeitnehmer. Bei geschätzt 85.0000 Gesetzen und Verordnungen kann keiner mehr alles richtig machen.

Das sind alles sind „nur“ rechtsstaatliche Grundsätze? Wir müssen wohl verstärkt an die Verfassung erinnern. Denn unsere Gegner sind diejenigen, die sich nicht daran halten. Nicht wir.