IFHandwerk e.V.

Europawahl: Gehen Sie zur Wahl

Sonntag ist Europawahl. In Europa gibt es den Meisterzwang nur noch in Deutschland und Luxemburg. Ansonsten gilt die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Impulse für die volle Betätigungsfreiheit werden auch weiterhin europäische Impulse sein. Hier versucht der Zentralverband des deutschen Handwerks seit Jahren, deutsche Positionen (den Meisterzwang) zu verkaufen. Bisher mit wenig Erfolg.

In Deutschland treten für mehr Freiheit im Handwerk die Grünen, die Linke und von ihrer tatsächlichen Politik her auch die Sozialdemokraten ein. Die Liberalen sind gespalten. Allerdings gibt es auch dort eine starke Fraktion, die in diesem Themenbereich echte liberale Optionen verfolgt. Die Wahl liegt bei Ihnen. Nichtwählen kommt den Falschen zu Gute.

Neue Studie: ICH-AGler sind eine Jobmaschine!

„Zuerst hochgejubelt, dann runtergeredet, jetzt rehabilitiert“, so kommentiert der Informationsdienst „gruendungszuschuss“ die Ergebnisse einer neuen Studie, die zeigt, wie erfolgreich Ich-AG-Gründer auch noch nach fünf Jahren sind. Noch besser sind die Ergebnisse derjenigen, die mit Überbrückungsgeld gegründet haben, also dem Vorläufer des heutigen Gründungszuschusses. Die ICH-AG ist also gerade auch von den etablierten Handwerksorganisationen aus durchsichtigen Gründen kaputt geredet worden. Weshalb? Sie waren eine Konkurrenz für etablierte Handwerksfirmen. Wir haben die wichtigsten ERgebnisse für Sie zusammen gefasst.

Der Nachrichtendienst schreibt: „Nachdem die Medien vor fünf Jahren (im Jahr 2003) zunächst begeistert einen Boom der Ich-AGs herbei geschrieben hatten, verloren sie bald das Interesse an dieser Förderung und ließen kein gutes Haar mehr an ihr. Die Politik schaffte die Ich-AG Mitte 2006 eilig ab, gerade als erste wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen der „Hartz-Evaluation“ ergaben, dass es sich bei der Ich-AG um ein ausgesprochen effektives arbeitsmarktpolitisches Instrument handelt. Inzwischen sind weitere zweieinhalb Jahre vergangen und erstmals kann der Erfolg der Ich-AG-Gründer auch längerfristig fundiert beurteilt werden.“

Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ließen in diesem Jahr 2.800 Ich-AG- und Überbrückungsgeld-Gründer befragen. Ergebnis: nach fünf Jahren waren noch 50-60% der Ich-AG-Gründer und zwischen 53-67% der mit Überbrückungsgeld Geförderten noch in Voll- oder Teilzeit selbständig waren. „Verbleibsquoten zwischen 50% und 70% nach fünf Jahren sind als Erfolg zu werten und wurden von uns so nicht erwartet“, erläutert Marco Calliendo gegenüber dem Nachrichtendienst „Gründungszuschuss“.

Geförderte Gründer sind auch eine Jobmaschine: Nach 5 Jahren beschäftigen 40% der Überbrückungsgeld- und 20% der Ich-AG-Gründer mindestens einen Mitarbeiter. Rund 80.000 zusätzlich geschaffene Vollzeit-Stellen wurden damit rechnerisch geschaffen. für die Ich-AG sind es immerhin noch 16.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Angesichts von mehr als einer Million Geförderter, ist der Multiplikatoreffekt auf dem Arbeitsmarkt also ganz erheblich.

Auch finanziell lohnt sich das für die geförderten Gründer. Mit einem Nettoeinkommen von 2.680 Euro monatlich erreichten in Westdeutschland lebende Männer hierbei den höchsten Durchschnittswert und lagen damit über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Die vollständige Studie finden Sie unter http://ftp.iza.org/dp3880.pdf

Bundeswirtschaftsministerium gibt unklare Signale

Gespräche des IFHandwerk e.V. im Berliner Bundeswirtschaftsministerium machen deutlich: Die politische Lage für freie Handwerker wird nicht einfacher. Darüber berichten wir im neuen HANDWERKSBERATER.

In dem Gespräch in Berlin sollte geklärt werden, wer für die Folgekosten von Schäden durch die falsche Beurteilung von handwerksrechtlichen Fragen einstehen muss. Beide Seiten waren sich einig, dass die Ordnungsbehörden auf Grundlage der Landespolizei- bzw. Gefahrenabwehrgesetze eine Pflicht zur Auskunftserteilung haben. Der IFHandwerk e.V. kritisierte, dass die Auskünfte in den weit überwiegenden Fällen falsch seien. Michael Wörle: “Willkür darf hier nicht Platz greifen. Im Zweifel muss für den Gewerbetreibenden entschieden werden, wenn er wegen einer Auskunft nachfragt. Wer Auskünfte erteilt, muss deshalb wissen, worüber er redet. Diese Voraussetzung fehlt bis jetzt. Wir vermissen sie in nahezu allen uns bekannten Fällen seit langem ohne Aussicht auf Besserung, es sei denn, dass vom Bund-Länder-Ausschuss, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Gesetzgeber neue Impulse kommen. Sogar die Rechtsprechung wird sehr oft nicht respektiert.”

Hinter den Kulissen wird immer wieder versucht, Ihre verfassungsrechtlichen Freiheiten zu beschneiden. Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür erstaunlich klare Worte gebraucht: Die „überkommene herrschende Meinung“ in Behörden und Kammern vernachlässigt die Verfassung. Tobt beim Bundesverfassungsgericht der Klassenkampf? Würde man Ihnen das glauben, wenn Sie als kritischer Leser das so formulieren? Wohl kaum. Wir konnten es uns nicht verkneifen, dieses Zitat wörtlich zu drucken. Umso besser ist es vor diesem Hintergrund, dass sich wieder eines unserer Mitglieder vor Gericht durchgesetzt hat.

Gerichtsurteil: Freier Handwerker setzt sich vor Gericht durch

Unser Mitglied Siegfried Peteluk hat gesiegt. Er hat sein Reisegewerbe in Kombination mit einem stehenden Gewerbe erfolgreich verteidigt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (11.9.2008 – AZ 4 K 1423/08) hat Ordnungsamt und Handwerkskammer deutliche Grenzen gesetzt, nachdem diese mehr als 2 Jahre mit ihm auf besonders unfaire Art und Weise Katz und Maus gespielt haben. Da die Ordnungsbehörde nur das umsetzte, was die Handwerkskammer für richtig hielt, hat indirekt auch die Handwerkskammer einen Prozess verloren.
Peteluk: „Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Man muss auch bereit sein, vor Gericht zu ziehen.“ Die Behörde scheiterte mit ihrer Auffassung, dass Maler- und Lackiererarbeiten immer eine Handwerksrolleneintragung voraussetzen. Das Urteil macht deutlich, dass Sie ein Reisegewerbe und ein stehendes Gewerbe problemlos nebeneinander betreiben können. Die Behörde hat ihn 2,5 Jahre lang in seiner Arbeit behindert. Damit ist jetzt Schluß!
VG Stuttgart, 11.9.2008 – AZ 4 K 1423/08

Männer haben häufiger mit der Polizei zu tun

Männer werden häufiger von der Polizei angehalten und kontrolliert. Das hat eine aktuelle Umfrage der Allensbacher Meinungsforscher ergeben. 53% der befragten Männer wurden kontrolliert, aber nur 21% der befragten Frauen. Was der Anlass für den Polizeikontakt war, wissen wir nicht. Es wird sich vermutlich am häufigsten um Verkehrsdelikte handeln. Das jedenfalls lässt die von den Meinungsforschern gestellte Frage vermuten. Die Forscher fragten, ob es in den letzten 2-3 Jahren mal vorgekommen sei, dass die Befragten von der Polizei angehalten und kontrolliert wurden, oder dass die Befragten einen Unfall hatten. Ob es aber nur an der schnelleren Fahrweise der Männer liegt?

79% der Befragten berichten jedoch, dass die Polizei sich durchgehend höflich und korrekt verhalten habe. Aber auch hier behandeln Polizisten offensichtlich Frauen geringfügig höflicher als Männer (76/82%). Vielleicht sind aber Frauen einfach nur netter.