Die neue Altgesellenregelung entwickelt sich zu einem Hit. Die Behörden werden zunehmend mit Anträgen zur Gleichstellung eingedeckt. Der IFHandwerk e.V. wird mit Anfragen von Handwerkern ohne Meisterbrief überhäuft, die die neue Regelung nutzen wollen. Aussage eines süddeutschen Metallbauers: „Endlich mal jemand, der sich mit den Vorschriften auskennt.“
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Autor: IFHandwerk
Gesetzentwurf zur Schwarzarbeit bringt eine entscheidende Neuerung
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Schwarzarbeit schlägt publizistische Wellen! Die Bundesknappschaft kann sich vor Anträgen mit neuen Minijobs nicht retten. Die Union hat vollmundig angekündigt, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. In Fernsehdiskussionen wittern Journalisten von SPIEGEL und FOCUS, dass nicht gemeldete Putzfrauen Deutschland zu einem Volk von Vorbestraften machen wird. Der Gesetzgeber sei drauf und dran, aus Verwaltungsunrecht Kriminalunrecht zu machen.
Allerdings: Haftstrafen für nicht gemeldete Haushaltshilfen sind nicht vorgesehen. Das Grundrecht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung wird nicht eingeschränkt. Dagegen enthält der Gesetzentwurf eine ganz andere Sensation:
Der Bußgeldrahmen von Handwerkern, die ohne Meisterbrief arbeiten, wird abgesenkt! Geplant ist, dass die Grundlage nach dem Schwarzarbeitsgesetz entfällt, wo Ihnen ohne Handwerksrollen-Eintragung bis zu 100.000€ Bußgeld drohen. Die Geldbußen nach der Handwerksordnung allerdings werden nicht abgeschafft. Hier droht Ihnen ein Bußgeld bis zu 10.000€. Mit anderen Worten: Es wird auch mal was billiger in Deutschland.
Der IFHandwerk begrüßt die geplante Neuregelung und wird sich dafür einsetzen, dass die Novellierung in diesem entscheidenden Punkt nicht verwässert wird. Mit dem neuen Gesetz wird die Diskriminierung von Handwerkern ohne Meisterbrief beseitigt. Ein Arzt oder Apotheker ohne Berufszulassung gilt schließlich auch nicht als Schwarzarbeiter. Das noch gültige Schwarzarbeitsgesetz ist ein Skandal. Es ist gut, dass die Bundesregierung die Regelung fallen lassen will.
Schwarzarbeitspapst Professor Schneider begrüßt die neue Handwerksordnung
Der Schwarzarbeitsforscher Prof. Schneider begrüßt die Erleichterungen, die mit der neuen Handwerksordnung eingeführt wurden. In einem Interview mit der Zeitung „Financial Times“ kritisierte der österreichische Forscher, der als der führende Experte für Schwarzarbeit gilt, die deutschen Parteien, dass der Meisterzwang stärker hätte reduziert werden sollen: „Die Steuer- und Abgabenlast sowie die hohe Regulierungsdichte treiben die Menschen in die Schwarzarbeit. Die Handwerksordnung hätte stärker liberalisiert werden sollen.“
Schneider bezweifelte gegenüber der „Financial Times“, dass härtere Strafen tatsächlich zu Mehreinnahmen führen, da die Schwarzarbeit als Kavaliersdelikt gelte. „Die Kosten der Überwachung würden die zusätzlichen Steuereinnahmen auffressen.“ Er forderte, die Nebenerwerbstätigkeit weiter zu entbürokratisieren und die Abgaben auf solche Verhältnisse stärker zu senken. Die Bundesregierung allerdings plant eine weitere Verschärfung der Schwarzarbeit. In dem Gesetzentwurf, der dem IFHandwerk e.V. vorliegt, wird allerdings der Begriff der Schwarzarbeit neu definiert und einheitlich gefasst. Demnach soll die unerlaubte Handwerksausübung nicht mehr als Schwarzarbeit gelten! Damit würde unerlaubte Handwerksarbeit statt 100.000€ nur noch mit maximal 10.000€ Bußgeld bedroht.
Der IFHandwerk begrüßt diesen vorgesehen Reformschritt und warnt die Unionsparteien, diese Reform zu vereiteln. Nach einem Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ soll der Gesetzentwurf im Bundesrat gestoppt werden. Unter Berufung auf die bei der Bundesvorstandsklausur der CDU verabschiedete so genannte Hamburger Erklärung berichtete die Zeitung, dass das Gesetz voraussichtlich am Widerstand der Union im Bundesrat scheitern werde.
Internet-Auftritt des IFHandwerks neu gestaltet
Sie werden sich vielleicht die Augen reiben: Der Internet-Auftritt des IFHandwerk ist neu programmiert. Aufbau und Gestaltung sind zum neuen Jahr vollständig überarbeitet worden, vor allem der interne Bereich ist verändert worden. Sie finden jetzt noch übersichtlicher und zahlreicher neue Informationen, Fachartikel, Gerichtsurteile, Gesetzestexte und vieles mehr. Schaun Sie einfach mal rein.
Am 1. Januar tritt die neue Handwerksordnung in Kraft
Die Auseinandersetzung um die Liberalisierung des Marktzutritts für Handwerker ohne Meisterbrief hat das ganze zurückliegende Jahr beherrscht. Heute treten die Reformen in Kraft. Weitere Reformen der Handwerksordnung werden von der Politik wahrscheinlich so schnell nicht mehr zu erwarten sein. Prüfen Sie also mit unserer Hilfe, ob Sie von den Neuregelungen profitieren oder nicht. Nutzen Sie die telefonische Beratung für Mitglieder. Im nächsten HANDWERKSBERATER werden wir Sie ausführlich informieren. Eine erste Vorabeinschätzung finden Sie in unserer aktuellen Information vom 18.12.2003.
Interessant für IFHandwerks-Mitglieder ist auch die Einschätzung unserer Gegner im Kampf gegen den Meisterzwang. So hat beispielsweise der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) eine erste Einschätzung abgegeben, die nachfolgend zitiert wird.
So bewerten unsere Gegner, die Verteidiger des alten Zunftwesens, die heute in Kraft getretenen Neuregelungen:
Nach Auffassung der etablierten Handwerksvertreter zeit die Neuregelung „Licht und Schatten, wobei der Schatten überwiegt“. Zuerst betont der BWHT seinen Erfolg, dass statt 29 nun 41 Handwerksberufe eintragungspflichtig bleiben: Die etablierten Handwerksvertreter hatten durchgesetzt, dass auch Handwerksbranchen, die eine überdurchschnittliche Ausbildungsleistung aufweisen, meisterpflichtig bleiben:
„Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass rund 88% der bisherigen Anlage A-Betriebe in der Anlage A verbleiben. Das scheinbar nur 12% der Betriebe von der Anlage A in die Anlage B verschoben werden, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies bei den betroffenen Branchen eine vielfach nicht rationale nachvollziehbare Diskriminierung gegenüber den verbleibenden Branchen darstellt und dort für die Zukunft möglicherweise zu erheblichen strukturellen Veränderungen führen wird.“
Die Berufe, die weiter eintragungspflichtig bleiben, sind nur noch begrenzt dem Meisterzwang unterworfen. Der BWHT sieht die Gefahr, dass zusammen mit den bereits bisher bestehenden zahlreichen Ausnahmemöglichkeiten nunmehr „die Ausübungsschleusen für Qualifikationen unterhalb der Meisterprüfung bzw. qualifikationsfreie Ausübungen weit geöffnet“ werden.
Im einzelnen:
- „In Anlage A kann sich künftig jeder Geselle selbstständig machen, der 6 Jahre Berufspraxis aufweist, davon 4 Jahre in leitender Stellung. Eine solche leitende Stellung ist bereits dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse übertragen worden waren. Es wird vermutlich davon auszugehen sein, dass die Gerichte hier die Messlatte nicht sehr hoch anlegen werden.“ Wir können nur hoffen, dass die Gerichte dem Gesetzgeber folgen. Sicher sein können Sie hier nicht. Gerade die untere und mittlere Gerichtsbarkeit hört noch sehr stark auf die Handwerkskammern
- „Daneben sind alle Gewerbe der Anlage A künftig für eine zulassungsfreie selbstständige Ausübung von nicht wesentlichen Teiltätigkeiten geöffnet. Zwar hat das Handwerk hier im Vermittlungsverfahren durchsetzen können, dass eine Anhäufung solcher einfachen Teiltätigkeiten nicht den Kernbereich eines Vollhandwerkes betreffen darf. Da aber andererseits diese Betriebsart zunächst grundsätzlich dem Organisationsbereich der Industrie- und Handelskammern zugeordnet ist, stellt sich die Frage, inwieweit dann ein solches Atomisierungsverbot von den Industrie- und Handelskammern überwacht werden wird bzw. von den Handwerkskammern durchgesetzt werden kann. Diese Sorge wird durch die Tatsache, dass diese Kleinbetriebe dann nicht der IHK angehören, sondern der Handwerkskammer, wenn der Inhaber eine entsprechende handwerkliche Ausbildung aufweist, nicht entkräftet. Denn durch einen einfachen Wechsel in der Betriebsleitung (der Handwerker benennt einfach die berufsfremd ausgebildete Ehefrau als Betriebsleiterin) hat der Betriebsinhaber ein praktisch unbegrenztes Dispositionsrecht hinsichtlich der Kammerzurechnung.“ Die Praxis des Atomisierungsverbots wird Ihnen vermutlich weiter Schwierigkeiten machen. Wichtig ist jedoch, im Zweifel nicht der Handwerkskammer anzugehören. Das erhöht Ihren Handlungsspielrau
- „Mit großer Sorge ist die mögliche Tragweite der neuen Hilfsbetriebsregelung des § 3 Abs. 3 N. 2 c) zu sehen. Anders als bisher fallen hierunter nunmehr auch komplette handwerkliche Installationsarbeiten durch Werkskundendienste industrieller Hersteller (etwa die Montage von Boilern, Ölbrennern oder Heizkesseln). Durch die Bezugnahme auf den Herstellerbegriff des Produkthaftungsrechts ist ferner fraglich, ob z.B. die Werksniederlassungen der Automobilhersteller mit ihren großen, klassischen Werkstattarealen des Kfz-Technikerhandwerks noch organisationszugehörig sind.“ Dieses Privileg wird vor allem Industriebetrieben und ihren Subunternehmern nützlich werden.
Fazit:
Interessant ist das BWHT-Fazit: „Damit ist festzustellen, dass die novellierte Handwerksordnung zwar formal an der Meisterpflichtigkeit der Anlage A festhält, in der Praxis aber eine Situation schafft, die der eines zulassungsfreien Bereiches sehr nahe kommt.“ Werfen die Propagandisten der Handwerkskammern die Flinte bereits ins Korn?
Die neuen Berufe in der Anlage B sehen zwar die Meisterpflichtigkeit nicht mehr vor, die Meisterprüfung soll aber weiterhin angeboten und als Qualitätsmerkmal im Markt einsetzbar bleiben. Unsere Gegner scheinen es begriffen zu haben, dass für diese Berufe nun endlich die Meisterprüfung sich im Markt behaupten muss, was wir schon lange fordern. Zitat: „Da die Meisterprüfungen dort nicht mehr im Zusammenhang mit einer Zulassungsregelung stehen, dürfte die Chance steigen, Meisterprüfungen dort zur tatsächlichen Qualitätsprüfungen auszugestalten.“ Also: Wenn die Meisterprüfung sich lohnt, wird sie auch weiter abgelegt werden. Was sonst. So ist Marktwirtschaft.
Wenn Sie wissen wollen, ob und wie Sie von den Reformen persönlich profitieren, so rufen Sie in der Geschäftsstelle des IFHandwerk e.V. an: Telefon 040-399 00 332. Ab 5. Januar ist das Büro wieder besetzt.
Zitate: Informationsdienst des BWHT vom 22.12.2003
Anmerkungen: Michael Wörle, IFHandwerk e.V.