IFHandwerk e.V.

Selbstständig, aber glücklich?

Selbstständigkeit bedeutet Freiheit. Das kann auch die „Freiheit“ sein, selbst und ständig (also rund um die Uhr) zu arbeiten. „Hans im Glück oder Unternehmer ohne Zeit“ titelte die „Hamburger Morgenpost“ deshalb. Wirklich selbstständig sind nur die, die auch erfolgreich ihr Leben als Unternehmer in die Hand nehmen können und sich nicht auf der Jagd nach Kunden, Terminen und von Alltagszwängen versklaven. Wie Sie sich vom selbstständigen Arbeitsplatzbesitzer zum Unternehmer entwickeln können, ist Thema eines Seminars des IFHandwerk e.V.

Das Seminar ist offen für alle Kleinunternehmer, nicht allein für Handwerksunternehmer. Weitere Informationen zum diesem Seminar finden Sie unter der Veranstaltungsrubrik hier auf der Verbands-Homepage. Die Teilnahme ist nur nach Anmeldung in der Geschäftsstelle möglich. Der Seminarort wird allen Teilnehmern nach der Anmeldung bekannt gegeben.

Schwarzarbeitsbekämpfung ist kontraproduktiv

Die Behauptung der Bundesregierung, dass Schwarzarbeit schädlich ist und deshalb ordnungspolitisch effizient bekämpft werden muss, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Der führende Schwarzarbeitsexperte Prof. Schneider aus Linz sagte auf einer Tagung des IFHandwerk e.V., dass Schwarzarbeit wohlfahrtssteigernd wirkt! Ihre Bekämpfung schmälert somit also Wachstum und Wohlstand.

Auf der Tagung „Zukunft des Handwerks“ der Friedrich Naumann-Stiftung und dem IFHandwerk e.V. in Gummersbach referierte am 26. März der international bekannte Schwarzarbeitsexperte Prof. Schneider zum Thema „Anhaltend hohe Schwarzarbeit in Deutschland – Fluch oder Segen?“. Fazit: Die Arbeit geht uns in Deutschland nicht aus, allenfalls die offizielle Arbeit. Die Schattenwirtschaft ist seit 10 Jahren der dynamischste Wirtschaftszweig in Deutschland. Schwarzarbeit rentiert sich somit für den Einzelnen wie auch für die gesamte Volkswirtschaft, da Einkommen aus Schwarzarbeit als Nachfrage wieder ein den Wirtschaftskreislauf einfließen.

Die Tagungsteilnehmer formulierten am 28. März die folgende
Resolution als Zusammenfassung (Kurzfassung):

1. Schwarzarbeit hat wohlfahrtssteigernde Effekte, ihre Bekämpfung kann somit wohlfahrtsmindernd wirken. Denn das Verhalten der Akteure ist logisch und sinnvoll. Die Schwarzarbeitsbekämpfung muss an den Ursachen ansetzen und die Wirtschaft entschieden deregulieren. Hierzu gehört die weitere Reform der Handwerksordnung und des Schwarzarbeitsgesetzes. Wenn es richtig ist, dass Schwarzarbeit wohlfahrtssteigernd wirkt: Wie viel davon kann sich unsere Gesellschaft leisten, davon abzuschneiden?

2. Die Tagungsteilnehmer appellieren an die Länderregierungen, das neue Schwarzarbeitsgesetz der Bundesregierung im Bundesrat nicht zu blockieren. Es befreit die Bußgeldregelungen von handwerklichen Berufsrechtsverletzungen, die mit Schwarzarbeit nichts zu tun haben.

3. Der Meister alter Schule hat ausgedient. Der Handwerker der Zukunft findet genug Arbeit vor. Die jüngste Novellierung der Handwerksordnung ist der Einstieg in den Ausstieg aus überholten standesrechtlich fixierten Strukturen.

4. Handwerkskammern können nach den Kriterien von Business Crime Control Organisationen der organisierten Wirtschaftskriminalität sein. Diesem Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die Tagungsteilnehmer appellieren an die Politik, der verfassungsrechtlich verankerten Berufsfreiheit wieder zu mehr praktischem Spielraum zu verhelfen.

Auf der Tagung in Gummersbach referierten Prof. Dr. Friedrich Schneider, Johannes Kepler Universität Linz, Diplom-Volkswirt Michael Wörle, IFHandwerk e.V. Schenefeld bei Hamburg, Dr. Hubertus Bardt, Institut der deutschen Wirtschaft, Manfred Strack, Business Crime Control sowie Kai Uffelmann, Kreishandwerkerschaft des Oberbergischen Kreises.

FHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle erklärt zu der Tagung: „Die Tagungsergebnisse zeigen, dass die Änderung der Handwerksordnung und die geplanten Änderungen des Schwarzarbeitsgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung sind, aber nur ein erster Schritt sein können, wenn wir in Deutschland wieder mehr Dynamik und Wohlstand schaffen wollen.“

IFHandwerk e.V. kritisiert Dieter Philip: Desinformationspolitik

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Eindämmung der Schwarzarbeit verabschiedet. Zu der Pressemitteilung des ZDH (Nr. 10/2004) erklärt IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle:

„Der ZDH betreibt systematische Desinformationspolitik. Die Bundesregierung focussiert den Gesetzentwurf zur Eindämmung der Schwarzarbeit keineswegs auf die Beschäftigung von Putzfrauen – das ist Quatsch! Und das weiß Dieter Philipp.

Dass allerdings eine Verletzung der Handwerksordnung zukünftig nicht mehr als Schwarzarbeit eingestuft werden soll, ist konsequent, obwohl das Dieter Philipp nicht gefällt. Das Handwerk ist der einzige Wirtschaftszweig, bei dem die Verletzung von Standesrecht als Schwarzarbeit eingestuft wird. Handwerksorganisationen haben auch ein wirtschaftliches Interesse an der Diskriminierung von Handwerkern ohne Meisterbrief. Das kritisieren wir als eklatanten Gesetzes-Missbrauch! Andere Berufsvertreter wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte werden hier benachteiligt.

Der prominenteste Wissenschaftler zur Schwarzarbeit Prof. Schneider aus Linz vertritt (wie wir) nicht die Position des ZDH. Er wird am 27. März auf einer Tagung des IFHandwerk und der Friedrich-Naumann-Stiftung in Gummersbach seine Sichtweise vortragen. Anmeldungen sind noch möglich. Der ZDH ist herzlich eingeladen.“

Dass zulassungspflichtige Handwerksarbeiten zukünftig nur noch nach der Handwerksordnung verfolgt werden können und nicht mehr nach dem Schwarzarbeitsgesetz (wie heute), begrüßt der IFHandwerk e.V. uneingeschränkt. Denn heute noch können auch normale Bürger Auftraggeber mit bis zu 100.000€ Geldstrafe bestraft werden! Michael Wörle: „Dem Bundesfinanzministerium ist, von einzelnen Kritikpunkten abgesehen, erstmals ein gute, in sich stimmige Fassung des Schwarzarbeitsgesetzes gelungen, das noch immer Grundlage massiven Missbrauchs ist. Insofern unterstützt der IFHandwerk das Anliegen der Bundesregierung, weil unter Schwarzarbeit zukünftig im Kern nur noch die Steuer und Abgabenhinterziehung verfolgt werden und nicht ein überkommenes Ständeberufsrecht geschützt werden soll.“

IFHandwerk-Veranstaltungsprogramm: Prof. Schneider kommt

Der IFHandwerk e.V. hat für das Frühjahr 2004 ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm erstellt. Neben den Seminar-Klassikern „Selbstständig ohne Meisterbrief“ bieten wir Ihnen dieses Jahr ein besonders Schnäppchen: Vom 26.-28. März findet die Tagung „Zukunft des Handwerks“ in Kooperation mit der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach (NRW) statt. Hier ist es uns gelungen, den bekannten „Schwarzarbeitspapst“ Prof. Friedrich Schneider aus Linz als Referenten zu gewinnen. Prof. Schneider wird seine durchaus politikkritische Sicht zum Thema „Schwarzarbeit – Fluch oder Segen?“ vortragen. Sie können mit Experten diskutieren und erfahren das Neueste zum neuen Handwerks- und Schwarzarbeitsrecht aus erster Hand.

Das vollständige Programm dieser Tagung und aller anderen Veranstaltungen finden Sie neben den Meldungen unter der Rubrik Veranstaltungen.

Jetzt doch: Verstärkte Schwarzarbeits-Kontrollen in Wohngebieten

Der Leiter der neuen Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln, Ministerialrat Eberhard Haake teilte in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt mit, dass sehr wohl auch in Privathaushalten kontrolliert werden soll. Haake wörtlich: „Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person Sozialhilfe in Anspruch nimmt, aber zugleich in mehreren Haushalten als Putzhilfe oder Handwerker arbeitet.“ Weiter teilte Haake mit, dass private Haushalte bei allen Haus oder Wohnung betreffenden Leistungen Quittungen vorweisen müssten: „Schon das Nichtvorweisen ist eine Ordnungswidrigkeit.“ Die Bundesregierung hatte öffentlich betont, dass Sie nicht plane, Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten verstärkt zu kontrollieren.

Mit diesen Äußerungen bestätigt Ministerialrat Haake die Skepsis des IFHandwerk e.V. gegenüber anderslautenden Äußerungen des Bundesfinanzministeriums. Die neu geplante Rechnungspflicht für Jedermann bedeutet, dass jeder Bürger auch dann mit einem Bußgeld belegt werden kann, wenn er bei Kontrollen keine Rechnung für Handwerkerleistungen oder Reinigungsarbeiten vorweisen kann.

Nicht beachtet wurde allerdings, dass nach heutigem Recht Bürger, die Handwerker ohne handwerksrechtliche Zulassung beauftragen, mit sechsstelligen Bußgeldern bestraft werden können. Und zwar auch dann, wenn die Auftragnehmer einen Gewerbeschein haben und ordnungsgemäß Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das soll künftig wegfallen.

IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle: „Insofern unterstützt der IFHandwerk das Anliegen der Bundesregierung, weil unter Schwarzarbeit zukünftig im Kern nur noch die Steuer- und Abgabenhinterziehung verfolgt und nicht ein überkommenes Ständeberufsrecht geschützt werden soll. Fehler bei Beantragung handwerklicher Zulassungspflichten gehören nicht ins Schwarzarbeitsgesetz. Die heutige Regelung ist eine spezielle Diskriminierung von Handwerkern. Falls die Regelung drin bleiben sollte, muss konsequenterweise auch der Verstoß gegen andere berufsrechtliche Pflichten für Ärzte oder Rechtsanwälte als Schwarzarbeit definiert werden. Nicht nur bei Handwerkern.“
Der IFHandwerk warnt den unionsgeführten Bundesrat, diese Neuregelung zu torpedieren.

Wie berichtet, würden durch die Neuregelung Fehler in der handwerksrechtlichen Zulassungspflicht nur noch nach der Handwerksordnung bestraft werden können, nicht mehr nach dem Schwarzarbeitsgesetz. Konkret bedeutet das, dass die Geldstrafen dann nur noch maximal 10.000€ kosten können, nicht mehr – wie jetzt – 100.000€.