IFHandwerk e.V.

Handwerksberater: Welche Vorteile die neue Handwerksordnung für Sie bringt

Der neue HANDWERKSBERATER ist erschienen. In dem Informationsdienst für Mitglieder werden schwerpunktmäßig die Neuregelungen zum Jahresbeginn ausführlich analysiert.

Die Themen:

– SCHWERPUNKT:Die neue Handwerksordnung: Welche neuen Chancen ergeben sich für Sie?
– Das neue Altgesellenprivileg als Verkaufsschlager
– Was als einfache Tätigkeit gilt
– IFHandwerk-Kritikpunkte: Welche Mängel das neuen Gesetz hat
– Softwaretipp
– Neue Vorschriften für Ihre Rechnungen
– Hartz-Reformen: Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit
– IFHandwerks-Veranstaltungstipps

Das Beratungstelefon des IFHandwerk läuft heiß. Die Neuregelungen bringen einen erhöhten Informationsbedarf mit sich. In persönlichen Beratungsgesprächen, Seminaren und Veranstaltungen erfahren Handwerker, wie Sie sich die neuen Vorteile sichern können.

Altgesellenregelung entwickelt sich zum Gründungshit!

Die neue Altgesellenregelung entwickelt sich zu einem Hit. Die Behörden werden zunehmend mit Anträgen zur Gleichstellung eingedeckt. Der IFHandwerk e.V. wird mit Anfragen von Handwerkern ohne Meisterbrief überhäuft, die die neue Regelung nutzen wollen. Aussage eines süddeutschen Metallbauers: „Endlich mal jemand, der sich mit den Vorschriften auskennt.“
Rufen Sie an: 040 – 399 00 167. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gesetzentwurf zur Schwarzarbeit bringt eine entscheidende Neuerung

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Schwarzarbeit schlägt publizistische Wellen! Die Bundesknappschaft kann sich vor Anträgen mit neuen Minijobs nicht retten. Die Union hat vollmundig angekündigt, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. In Fernsehdiskussionen wittern Journalisten von SPIEGEL und FOCUS, dass nicht gemeldete Putzfrauen Deutschland zu einem Volk von Vorbestraften machen wird. Der Gesetzgeber sei drauf und dran, aus Verwaltungsunrecht Kriminalunrecht zu machen.

Allerdings: Haftstrafen für nicht gemeldete Haushaltshilfen sind nicht vorgesehen. Das Grundrecht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung wird nicht eingeschränkt. Dagegen enthält der Gesetzentwurf eine ganz andere Sensation:

Der Bußgeldrahmen von Handwerkern, die ohne Meisterbrief arbeiten, wird abgesenkt! Geplant ist, dass die Grundlage nach dem Schwarzarbeitsgesetz entfällt, wo Ihnen ohne Handwerksrollen-Eintragung bis zu 100.000€ Bußgeld drohen. Die Geldbußen nach der Handwerksordnung allerdings werden nicht abgeschafft. Hier droht Ihnen ein Bußgeld bis zu 10.000€. Mit anderen Worten: Es wird auch mal was billiger in Deutschland.

Der IFHandwerk begrüßt die geplante Neuregelung und wird sich dafür einsetzen, dass die Novellierung in diesem entscheidenden Punkt nicht verwässert wird. Mit dem neuen Gesetz wird die Diskriminierung von Handwerkern ohne Meisterbrief beseitigt. Ein Arzt oder Apotheker ohne Berufszulassung gilt schließlich auch nicht als Schwarzarbeiter. Das noch gültige Schwarzarbeitsgesetz ist ein Skandal. Es ist gut, dass die Bundesregierung die Regelung fallen lassen will.

Schwarzarbeitspapst Professor Schneider begrüßt die neue Handwerksordnung

Der Schwarzarbeitsforscher Prof. Schneider begrüßt die Erleichterungen, die mit der neuen Handwerksordnung eingeführt wurden. In einem Interview mit der Zeitung „Financial Times“ kritisierte der österreichische Forscher, der als der führende Experte für Schwarzarbeit gilt, die deutschen Parteien, dass der Meisterzwang stärker hätte reduziert werden sollen: „Die Steuer- und Abgabenlast sowie die hohe Regulierungsdichte treiben die Menschen in die Schwarzarbeit. Die Handwerksordnung hätte stärker liberalisiert werden sollen.“

Schneider bezweifelte gegenüber der „Financial Times“, dass härtere Strafen tatsächlich zu Mehreinnahmen führen, da die Schwarzarbeit als Kavaliersdelikt gelte. „Die Kosten der Überwachung würden die zusätzlichen Steuereinnahmen auffressen.“ Er forderte, die Nebenerwerbstätigkeit weiter zu entbürokratisieren und die Abgaben auf solche Verhältnisse stärker zu senken. Die Bundesregierung allerdings plant eine weitere Verschärfung der Schwarzarbeit. In dem Gesetzentwurf, der dem IFHandwerk e.V. vorliegt, wird allerdings der Begriff der Schwarzarbeit neu definiert und einheitlich gefasst. Demnach soll die unerlaubte Handwerksausübung nicht mehr als Schwarzarbeit gelten! Damit würde unerlaubte Handwerksarbeit statt 100.000€ nur noch mit maximal 10.000€ Bußgeld bedroht.

Der IFHandwerk begrüßt diesen vorgesehen Reformschritt und warnt die Unionsparteien, diese Reform zu vereiteln. Nach einem Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ soll der Gesetzentwurf im Bundesrat gestoppt werden. Unter Berufung auf die bei der Bundesvorstandsklausur der CDU verabschiedete so genannte Hamburger Erklärung berichtete die Zeitung, dass das Gesetz voraussichtlich am Widerstand der Union im Bundesrat scheitern werde.

Internet-Auftritt des IFHandwerks neu gestaltet

Sie werden sich vielleicht die Augen reiben: Der Internet-Auftritt des IFHandwerk ist neu programmiert. Aufbau und Gestaltung sind zum neuen Jahr vollständig überarbeitet worden, vor allem der interne Bereich ist verändert worden. Sie finden jetzt noch übersichtlicher und zahlreicher neue Informationen, Fachartikel, Gerichtsurteile, Gesetzestexte und vieles mehr. Schaun Sie einfach mal rein.