IFHandwerk e.V.

EuGH stärkt die Kritiker des Meisterzwangs

Mit einem neuen aufsehenerregenden Urteil hat der EuGH die Kritiker des Meisterzwangs gestärkt. Das höchste EU-Gericht entschied am 11. Dezember zu Gunsten eines Auftraggebers aus Augsburg, dem ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz vorgeworfen wurde, weil er eine nicht in die Handwerksrolle eingetragene portugiesische Firma mit Verputz-Arbeiten beauftragt hatte. Damit entschieden die Richter (Aktenzeichen C-215/01) höchstrichterlich zum zweiten Mal, dass das Gemeinschaftsrecht der Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle entgegenstehen kann, wenn „die Erbringung von Dienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat verzögert, erschwert oder verteuert“.

Unzulässig wäre die Tätigkeit nur dann ohne Eintragung, wenn die portugiesisches Firma in Deutschland nicht nur vorrübergehend tätig wäre, sondern hier eine Infrastruktur zur Verfügung hätte, die es ihr in stabiler und kontinuierlicher Weise erlauben würde, ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen. Aber selbst dann wäre die Handwerksrolleneintragung für EU-Ausländer weit einfacher als für deutsche Handwerker ohne Meisterbrief. Damit wird der Spagat für den deutschen Gesetzgeber größer, wenn er die Absenkung des Meisterzwangs nicht durchsetzen kann, wie dieses am 19.12. im Vermittlungsausschuss endgültig geschehen sollte.

Mehr dazu in der Presseerklärung des IFHandwerk.

Und im Urteil.

Bundestag verabschiedet Große Handwerksnovelle

Der Bundestag hat gestern die große Handwerksnovelle mit rot-grüner Mehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsparteien verabschiedet. In diesem Gesetz wird die Befreiung von zwei Dritteln aller Handwerke (65 von 94) vom Meisterzwang geregelt. Damit ist die Regelung allerdings noch nicht endgültig bereit in Kraft zu treten. Denn der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Mit der Zustimmung des unionsdominierten Bundesrates ist vorerst nicht zu rechnen. Das Tauziehen geht also weiter.

Welche Handwerke befreit werden sollen, entnehmen Sie bitte unserer Aktuell-Meldung vom 5.6.2003.

In Deutschland arbeiten 5,3 Millionen Menschen in mehr als 580.000 handwerklichen Betrieben. Auch wenn zwei Drittel der handwerklichen Berufe vom Meisterzwang befreit werden sollen, so bleiben doch nach der Zahl der Betriebe zwei Drittel aller Handwerksbetriebe meisterpflichtig.

Brüssel empfiehlt der Bundesregierung den Verzicht auf den Meisterzwang

Wie die Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau berichtet, hat sich auch die EU in die Debatte um den deutschen Meisterzwang eingemischt. Der jüngste EU-Beschäftigungsbericht enthält eine deutliche Rüge Deutschlands. Angesichts einer der höchsten Quoten insbesondere bei der Langzeitarbeitslosigkeit in Europa, so die Zeitung, wird der Bundesregierung empfohlen, die Vorschriften für Unternehmensgründer zu vereinfachen und weitgehend auf den Zwang zum Meisterbrief zu verzichten.

Zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes soll den EU-Autoren zufolge weiterhin die Finanzierung der Sozialsysteme mit dem Ziel niedrigerer Arbeitskosten überprüft werden. Außerdem fordern die Autoren dazu auf, bei tarifvertraglichen Regelungen lokale, regionale und sektorielle Unterschiede stärker zu berücksichtigen.

Des Weiteren wird Berlin aufgegeben, etwas gegen die negativen Folgen des Steuersystems auf die Frauenbeschäftigung zu tun und Kinderbetreuungseinrichtungen auszubauen. Hier zählt Deutschland mit einem Abdeckungsgrad von deutlich unter 20 Prozent bei Kindern bis drei zu Jahren zu den EU-Schlusslichtern. Dänemark bietet für knapp 70 Prozent dieser Altergruppe Krippenplätze an, entsprechend hoch ist dort die Erwerbstätigkeit der Frauen. Die Autoren bemängeln weiter, dass hier zu Lande zu wenig getan wird, um ältere Beschäftigte im Erwerbsleben zu halten.

NDR-Aktuell-Sendung zum Meisterzwang

Michael Wörle und Helge Hüngsberg nahmen für den IFHandwerk an einer Diskussionssendung zum Meisterzwang teil. Die Vertreterin der CDU-Mittelstandsvereinigung und Schneidermeisterin Frau Ahrons verteidigte den Meisterzwang als Gütesiegel, auf den keinesfalls verzichtet werden könnte.

Michael Wörle vertrat die Auffassung, dass Verbraucher und Gewerbetreibende gleichermaßen von einer Absenkung des Meisterzwangs profitieren können. Der Vorstoß der Bundesregierung sei zwar historisch gesehen ein großer Schritt, aber sachlich nicht, da zwei Drittel aller Meisterbetriebe weiterhin unter dem Wettbewerbsschutz des großen Befähigungsnachweises stehen würden. Zwar sollen zwei Drittel aller handwerklichen Berufe liberalisiert werden, diese stellen jedoch nach der Anzahl der Betriebe eine Minderheit im Handwerk da.

Für die SPD-Bundestagsfraktion vertrat MdB Lange die Auffassung, die Verbraucher sollten in Zukunft die Wahl zwischen Meisterbetrieben und Nicht-Meisterbetrieben haben. Nur in den Gefahrenhandwerken solle der Meisterzwang bestehen bleiben.

Wenn Sie die Sendung verpasst haben, finden Sie weitere Informationen und zahlreiche Beispiele auf der Homepage des Norddeutschen Rundfunks

http://www.ndr.de/tv/ndraktuell

Eckwerte zur verschärften Verfolgung von Schwarzarbeitern bekannt geworden

Der Gesetzentwurf zur Verschärfung der Schwarzarbeitsbekämpfung liegt zwar noch nicht vor. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium inzwischen die zentralen Eckwerte der geplanten Verschärfungen vorgestellt. Mehr dazu Seite 2 im Handwerksberater, dem Newsletter des IFHandwerk e.V., der soeben erschienen ist. Eine Übersicht über die Themen finden Sie in dieser Ausgabe.