IFHandwerk e.V.

Eilmeldung: Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D. Papier deutet Verfassungswidrigkeit der Coronamaßnahmen an. Selbstständigen wird ein „Sonderopfer“ abverlangt.

Der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts Papier, eine wirklich gewichtige Stimme, hat sich gegenüber dem Fernsehsender „ntv“ skeptisch zur Pandemiebekämpfung in Deutschland gezeigt. Er hat Zweifel geäußert, ob die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfassungskonform sind. Zwar sieht er in der Maskenpflicht keine grundsätzliche Problematik aus verfassungsrechtlicher Sicht, wohl aber bei den Grundrechtseinschränkungen der vielen Selbstständigen.

Der Lockdown führt ja letztlich dazu, dass Einzelhändler schließen müssen, während Versender wie Amazon erhebliche Umsatzsteigerungen haben. Hier wird gewissermaßen Umsatz von kleinen Läden zu Amazon verlagert. An dieser Stelle wäre es beispielhaft wichtig gewesen, dass der Gesetzgeber und nicht die Regierung stärker hätten eingebunden werden müssen. Im Klartext: Durchregieren zur Krisenbekämpfung geht nicht ohne Parlament.

IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle: „Das Komplettversagen des Bundeswirtschaftsministers Altmaier, dessen November- und Dezemberhilfen noch immer nicht angekommen sind, ist nur ein kleiner Ausdruck dessen, dass die Regierung hier offensichtlich einen grundlegenden handwerklichen Fehler in ihrem Pandemiemanagement gemacht hat. Das kann dazu führen, dass Musterklagen der indirekt enteigneten Selbstständigen Erfolg haben. Die geschädigten Selbstständigen bekommen dann zwar ihr Unternehmen nicht zurück, aber das wird für die Bundesrepublik noch sehr teuer werden.“

Verfassungsexperte Papier bezeichnete das im Interview mit der Süddeutschen Zeitung als „Sonderopfer“ der Selbstständigen und forderte verbindliche Regeln für die Entschädigung von Unternehmen. Man kann das auch als Kritik an dem Entschädigungschaos des Bundeswirtschaftsministers lesen..