IFHandwerk e.V.

Reisegewerbe ist keine unerlaubte Handwerksausübung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zu Gunsten eines Reisegewerbetreibenden eine sehr erfreuliche Entscheidung gesprochen! Der Kampf von Handwerkern ohne Meisterbrief geht also weiter. Und er lohnt sich. Entscheidend für reisegewerbetreibende Handwerker ist nach dieser klarstellenden Entscheidung nur die Auftragsannahme, die bei Reisegewerbetreibenden anders verläuft als bei normalen Meisterbetrieben. Reisegewerbetreibende werden ohne vorherige Bestellung und außerhalb ihrer Niederlassung tätig.

Ungenügen: Stiftung Warentest testet Handwerkskammerberater

Die Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung hat die Qualität der öffentlichen Beratungsstellen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist erschütternd: Fast alle Beratungen hatten große Lücken.

Die getesteten Handwerkskammer-Berater haben die Qualifikation der Gründungswilligen nicht weiter hinterfragt, wenn diese nur den Meistertitel vorweisen konnten; auch wenn die Prüfung 10 Jahre zurücklag. Von den 7 getesteten Handwerkskammern schnitt keine gut ab in der Beratung. Die Handwerkskammer Magdeburg schoss sogar den Vogel ab. Ihre Beratung war nicht nur schlecht, sondern auch noch demotivierend.

Nicht viel besser kamen allerdings auch die Industrie- und Handelskammern unter den Augen der Prüfer weg. Von 4 Beratungen war nur eine besser als ausreichend. Ziemlich unbefriedigend bei so viel öffentlichen Fördermitteln. Oder?

Mehr Infos: Stiftung Warentest, Finanztest Extra Existenzgründung, 3,50€, Bezug im Zeitschriftenladen oder unter www.finanztest.de.

Kreis Plön verführt Handwerker ohne Meisterbrief vorab zum Rechtsmittelverzicht

Eines unserer Mitglieder wurde von der Verfolgungsbehörde dazu gedrängt, auf seine Rechtsmittel zu verzichten. Seit zwei Jahrzehnten ist er nach einer Beratung der Handwerkskammer Lübeck nun als Ölfeuerungsmonteur selbstständig. Am 11.6 2003 hatte er eine vom Amtsgericht Plön angeordnete Hausdurchsuchung, die zu dem Bußgeldbescheid des Kreis Ostholsteins vom 20.6.2003 führte. Seine dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht Eutin wurde am 26.9.2003 zurückgewiesen, die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Begründung dieser Entscheidung ist der von der Verwaltungsbehörde herbeigeführte Rechtsmittelverzicht. Seine dagegen einzulegende Verfassungsbeschwerde unterstützt der IFHandwerk ausdrücklich, da in dem gesamten Vorgang aus unserer Sicht diverse Merkwürdigkeiten nicht aufgeklärt wurden.

Verschärfte Verfolgung von Handwerkern ohne Meisterbrief angekündigt

Das Gesetzesvorhaben zur Einschränkung des Meisterzwangs steckt im Bundesrat fest. Was aber am Ende genau dabei herauskommt, ob und wie weitgehend der Meisterbrief als Zwangsvoraussetzung für die selbstständige Handwerksausübung fällt, ist noch nicht klar. Dafür zeichnet sich ab, dass die Verfolgung von Handwerkern ohne Meisterbrief weiter verschärft wird. Kommen als Schwarzarbeiter eingestufte Handwerker zukünftig in den Knast? Möglich ist das. Die Beratungsarbeit des IFHandwerk wird also in Zukunft noch wichtiger! Informieren Sie Ihre Kollegen, bewegen Sie sie zum Beitritt, damit wir ein Gegengewicht schaffen können. Die Zeit drängt.

Diese und andere Themen finden Sie im neuesten Handwerksberater. Eine Übersicht über die Themen finden Sie hier.

Wo bleibt die Reform der Handwerksordnung?

Die Novellierung der Handwerksordnung ist ins Stocken geraten. Viele Handwerker glaubten nach der Beschluss des Bundestages, den Meisterzwang in 65 Handwerksberufen zu streichen, der Meisterzwang sei längst gefallen. Dem ist nicht so. Das Gesetz ist im Bundesrat vorerst gestoppt worden.

Jetzt wird in Berlin an einem neuen Gesetzentwurf gearbeitet, der nicht zustimmungspflichtig ist. Mit einer Verabschiedung rechnet der IFHandwerk e.V. im Spätherbst.Spekulationen in der Presse, die rot-grüne Regierungskoalition wolle die Handwerksnovelle ins Jahr 2004 verschieben, wurden vom Bundeswirtschaftsministerium dementiert.

Über den weiteren Fortgang und darüber, was Sie als Handwerker ohne Meisterbrief in der Praxis machen können und sollten, informiert Sie die Geschäftsstelle des IFHandwerk e.V.

Welche Missverständnisse die geplanten Neuregelungen ausgelöst haben, zeigt beispielhaft die Äußerung der Frisörmeisterin Christine M. aus Sachsen: „Es wäre für alle besser, wenn der Meisterbrief erhalten bleibt. Wer eine Ich-AG gründet, kann meist gar nicht abschätzen, was auf ihn zukommt. Die Förderung dafür ist für mich hinaugeworfenes Geld. Ich bin mir sicher, dass es die meisten nicht schaffen werden, sich am Markt zu behaupten.“

Die Ich-AG ist völlig unabhängig von der geplanten, aber noch nicht realisierten Lockerung des Meisterzwanges. Es ist auch falsch, dass durch die Ich-AG die Handwerksordnung beeinflusst wird. Die ursprünglich geplante Koppelung wurde fallen gelassen. Es gilt also nach wie vor die bestehende Gesetzes-Regelung. Das heißt: Wer ein Handwerk i.S. der HWO ausübt, muss in die Handwerksrolle eingetragen werden – mit oder ohne Ich-AG. Das Recht ist für jeden Existenzgründer gleich. Es gelten die bekannten Ausnahmemöglichkeiten, über die wir Sie als Mitglieder gerne beraten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Verfolgung und Bußgeldern bis zu 100.000€ rechnen.

Nach Informationen des IFHandwerk e.V. will die Bundesregierung nach wie vor die umstrittene Novelle der Handwerksordnung noch in diesem Jahr durchsetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium weist deshalb alle Spekulationen über eine Verschiebung der Reform in das nächste Jahr zurück. Die Tageszeitung „Die Welt“ hat berichtet, die Regierung wolle verhindern, dass im Bundesrat die Verhandlungen über die Reformgesetze am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze) mit den Beratungen über die Handwerksordnung vermischt werden.“ Dann kommt die Handwerksreform unter die Räder“, zitierte „Die Welt“ Befürchtungen in der rot-grünen Koalition. Nach neuesten Informationen des IFHandwerk soll der Bundestag noch im September oder Oktober über die Handwerksreform abstimmen. Die Koalition will mit der Reform Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern.