IFHandwerk e.V.

Immer Ärger mit der SokaBau

Viele Bauunternehmer kennen das Problem nicht: Sie wissen nicht, dass sie ca. 20% der Löhne an die Sozialkassen des Baugewerbes (SokaBau) abführen müssen. Das kann ihre Kalkulation tüchtig durcheinander wirbeln. Fordert die Sozialkasse dann Jahre später die Beiträge nach, ist das häufig der Ruin des Unternehmens. Es ist schon makaber, dass dann ausgerechnet eine Sozialkasse Arbeitsplätze vernichtet, obwohl sie eigentlich für die Beschäftigten da sein soll.

Jährlich gibt es nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) rund 50.000 Gerichtsverfahren mit der SokaBau. Der MDR schildert anschaulich zwei dieser Fälle, die vor Gericht anhängig sind. Durch die Nachforderungen der Sozialkasse stehen mehr als 70 Arbeitsplätze und die Existenz der Unternehmer auf dem Spiel.

Der IFHandwerk e.V. fordert, dass der Gesetzgeber dem nachträglichen Abkassieren einen Riegel vorschiebt. IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle: „Es ist ein Unding, dass Sozialkassen Jobs vernichten. Hier benötigen Unternehmer endlich Klarheit bei juristisch unklaren Grenzziehungen. Und es muss endlich Schluss sein mit Beitragsnachforderungen, die Unternehmen ruinieren. Es ist nicht die Schuld der Unternehmer, wenn nicht klar ist, was wie geregelt ist. Kein Unternehmer liest beruflich den Bundesanzeiger. Sein Haupt-Job ist, sich um das Funktionieren seines Unternehmens zu kümmern. Und der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass das Führen eines Unternehmens nicht unnötig erschwert wird. Leider wird der Gesetzgeber diesem Anspruch immer weniger gerecht.“

Praxis-Tipp: Wenn Sie mit Beitrags-Nachforderungen konfrontiert sind, sollten Sie sich unverzüglich Rechtsrat einholen. Ihr Berufsverband nennt Ihnen spezialisierte Anwälte. Die Praxis zeigt: Die SokaBau setzt sich in sehr vielen Fällen nicht mit ihren Forderungen durch.

Der Link zur Sendung des MDR im Internet:
http://www.mdr.de/fakt/7539585.html

Der Kampf von Handwerkskammerverweigerer Michael Pramann geht weiter

Handwerkskammerverweigerer Michael Pramanns Kampf geht weiter. Der Kammerkritiker aus Eschershausen wirft den Handwerkskammern Filz, Misswirtschaft und Verschwendung vor. Die Arbeitnehmerbeteiligung in der Kammer hält er für eine Farce. Die Legalität des Handwerkskammerpräsidenten stellt er ausdrücklich in Frage. Pramann hat das Ministerium aufgefordert, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und eine Untersuchung über die Unrechtmäßigkeit der Wahl des Präsidenten vorzunehmen: „Wozu brauchen wir eine Aufsichtsbehörde“, so Pramann, „wenn nichts beaufsichtigt wird.“ Damit steht der Vorwurf im Raume, dass das Ministerium selbst Teil des Kammerfilzes ist, ein Vorwurf, den der IFHandwerk e.V. gut nachvollziehen kann. Das Ministerium deckt seit Jahren die rechtswidrige Verfolgungspraxis von freien Handwerkern in Niedersachsen und verweigert die Entschädigung der Betroffenen.

Am 27.6.2010 hat Pramann Klage gegen die Wahlen zur Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Außerdem hat er demonstrativ lästige Kammerpost ungeöffnet beim niedersächsischen Wirtschaftsministerium abgegeben. Wie auch immer der Rechtsstreit ausgeht, so ist schon Eines sicher: Pramann stellt weiter unbequeme Fragen. Und dass er nicht so ohne weiteres unterzukriegen ist, hat er bereits unter Beweis gestellt. Nachdem er eine Deutschlandflagge mit einem Bananansymbol gehisst hatte, hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Pramann wollte öffentlichkeitswirksam darauf hinweisen, dass die Zustände nicht besser als in sog. Bananenrepubliken sind. Jede Menge Ärger. Pramann nimmts in Kauf. Ihn wird man nicht so leicht los.

Der Link zum Blog:

Info über alle 53 Handwerkskammern

Hausdurchsuchung: Nutzungsausfall bei Computerbeschlagnahme

Wenn bei Hausdurchsuchungen Computer mitgenommen werden, was regelmäßig auch der Fall ist, ist der Betrieb kaum arbeitsfähig. Die Durchsuchungsfolgen können ruinös, die Durchsuchung schwerwiegender sein als das spätere Bußgeld. Da die meisten Durchsuchungen bei freien Handwerkern nach unserer Erfahrung rechtswidrig sind, liegt der eigentliche Schaden in der Durchsuchung selbst.

In diesem Zusammenhang weist der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter in seinem Blog auf ein interessantes Urteil des OLG München hin. Hiernach halten die Richter Schadenersatz für denkbar. Der eigentliche Schadenersatz muss jedoch erst erstritten werden. Das Oberlandesgericht München bewilligte einer Betroffenen Prozesskostenhilfe, um diese Entschädigung einklagen zu können (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09). Mehr Details im Blog des Anwalts:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/11/nutzungsausfall-fur-beschlagnahmte-computer/

Einheitliche Ansprechpartner: Teurer Briefkasten

Der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der wir neue Informationsvorschriften bei Angeboten und Verträgen (vgl. HANDWERKSBERATER Nr. 26) verdanken, regelt auch das Zulassungsverfahren für Gewerbetreibende neu (vorerst primär für Gewerbetreibende aus dem EU-Ausland, die sich in Deutschland niederlassen wollen). Hierfür gibt es überall im Lande sog. Einheitliche Ansprechpartner (EA). Der Grundgedanke ist gut: nur ein Ansprechpartner für diverse Behördengänge (vgl. HANDWERKSBERATER NR. 23/2009, S. 4).

So wurde hierfür in Schleswig-Holstein eine Landesanstalt errichtet, deren Träger das Land, die Gemeinden und Kreise des Landes sowie die Handwerks- und Industrie- und Handelskammern sind. In Thüringen wurde die Aufgabe den Kammern direkt übertragen.

Der IFHandwerk hat die Praxis dieser für Sie freiwilligen Anlaufstellen erstmals überprüft und diverse EA-Vertreter getestet. Fazit: Die Ansprechpartner haben keine Ahnung vom Handwerksrecht. Immer wieder beziehen sie die Auskünfte der Handwerkskammern unkritisch ein. Der EA ist bis jetzt letztlich nur ein teurer „Briefkasten“, der im Zweifel Übermittlungsfehler zu Ihrem Antragsverfahren beträgt und einen hieraus entstandenen Schaden nicht ersetzen muss, berichtet der HANDWERKSBERATER in seiner neuesten Ausgabe.

Eine Übersicht über die zuständigen EA in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter:
http://www.dienstleisten-leicht-gemacht.de

Koalitionsvertrag: Was die neue Regierung verändern will

Die neue Regierung hat nach langem, zähen Verhandlungspoker keinen besonders guten Start hingelegt. Angesichts der öffentlichen Steuerdebatte und dem Widerstand der CDU-Ministerpräsidenten gegen die neue Politik dürfte der Meisterzwang in der öffentlichen Wahrnehmung eher ein Randthema bleiben. Das sind nach der Koalitionsvereinbarung Kernpunkte für den Mittelstand:

– Gründerland Deutschland: Ausbau der öffentlichen Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen, Erleichterungen bei betrieblichen Nachfolge-regelungen (Erbrecht), Investitionen in Kleinstkredite und Mezzaninekapital (Fremdkapital mit Eigenkapitalcharakter).
– Entbürokratisierung: Unternehmen von unnötigen Bürokratielasten befreien. Zitat: „Der freiheitliche Staat soll nicht bevormunden, sondern den Gestaltungsraum von Bürgern und Unternehmen respektieren. Regulierungen sollen nur dort geschaffen werden, wo es zum Schutz des Schwächeren und zur Wahrung wichtiger Gemeinschaftsgüter und eines Ordnungsrahmens erforderlich ist.“ Eigentlich müsste damit der Meisterzwang weiter abgesenkt werden.
– Schwarzarbeit: Verstärkte Schwarzarbeitsbekämpfung. Freie Handwerker wissen, dass hier immer auch der Meisterzwang gemeint ist, nicht nur Abgaben- und Steuerhinterziehung.
– Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit: Die Vorratsdatenspeicherung soll wieder beschränkt werden, der Schutz von Berufsgeheimnisträgern (Anwälten und Journalisten) verstärkt werden.
– Steuern: Steuersenkung in der Einkommensteuer, Erbschaftssteuer und Umsatzsteuer, Ertrags- und Gewerbesteuer.
– Lohnnebenkosten: Arbeitgeberfreundliche Gestaltung und Begrenzung des Beitragsanstiegs.
– Mindestlohn: Kein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn (was an den Regelungen im Entsendegesetz und der Durchsetzung von Tarifrecht nichts ändert).
– Bundesagentur für Arbeit: Überprüfung der Aufgaben der aktiven Arbeitsmarktpolitik, was eine Kürzung von Zuschüssen zur Folge haben könnte.
– Befristete Beschäftigungsverhältnisse: Sollen erleichtert werden.
– Minijobs: Erhöhung der Freigrenzen.
– Energiepolitik: Bekenntnis zu den erneuerbaren Energien, möglicherweise Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken.

Im Original: Auszug aus der Koalitionsvereinbarung

„Der Mittelstand ist das Herz der Sozialen Marktwirtschaft… Wir wollen die Rahmen-bedingungen für Mittelstand, Handwerk, Handel und Freie Berufe verbessern, Selbständigkeit attraktiver machen und eine neue Gründerdynamik anstoßen. Das Handwerk sichert einen hohen Qualitäts-standard, eine gute Ausbildungsleistung und nachhaltig erfolgreiche Existenzgründungen. Der Meisterbrief ist dabei ein Ausweis hoher Qualität. Wir wollen junge, innovative Unternehmen von unnötigen Bürokratielasten befreien, um Gründungen zu erleichtern und intensiv zu befördern. Deutschland muss wieder zum Gründerland werden.“ (Aus dem Koalitionsvertrag CDU/CSU/FDP, Unterstreichungen von der HANDWERSBERATER-Redaktion)