IFHandwerk e.V.

Wikileaks markiert ein Ende der Geheimhaltungspolitik

Wikileaks markiert ein Ende der Geheimhaltungspolitik, sagt der bekannte Internet-Blogger Jeff Jarvis in der Internetausgabe der Zeitung DIE WELT. Der inzwischen von Interpol und den Geheimdiensten gejagte australische Programmierer und Wikileaks-Aktivist Julian Assange und die jüngsten Abschaltungsaktionen von Providern wie PayPal zeigen, dass sich keiner ungestraft mit Regierungen anlegt. Nach Jarvis markiert das jedoch nur den Konflikt zwischen der neuen Offenheit, die das Internet ermöglicht, und dem Geheimhaltungsinteresse von Regierungen. Die Geheimhaltungspolitik von Regierungen funktioniert nicht. Weder in China noch in den USA. Jarvis macht Mut für eine neue Offenheit.

Wikileaks zeigt, so Jarvis, dass es vieles gibt, was wir wissen sollten, „das uns aber von der Regierung vorenthalten wird. Wir sollten zum Beispiel Entscheidungen kennen, die auch in unserem Namen getroffen wurden. Wir wissen außerdem, dass die Enthüllung dieser Geheimnisse keineswegs verheerende Folgen hatte. Die Beziehungen zwischen den USA und Deutschland sind nicht zusammengebrochen, nur weil ein undiplomatischer Diplomat Angela Merkel unkreativ genannt hat“. Jarvis rät zu mehr Selbstvertrauen und zu mehr Offenheit. Doch das Gegenteil passiert. Jarvis: „Das Weiße Haus hat Regierungsbeamte sogar davor gewarnt, sich bei Wikileaks Dokumente anzuschauen, weil diese ja nach wie vor offiziell geheim seien – eine fundamentales Missverständnis der Definition von „geheim“ als etwas, das Menschen nicht wissen“.

Freie Handwerker kennen das Problem. Wer sich mit Behörden anlegt, bekommt Ärger. Keiner weiß, ob Assange wirklich ein Vergewaltiger ist. Dennoch macht die internationale Suche misstrauisch. Möglicherweise ist Assange der erste Vergewaltiger, den Interpol suchen muss. Ob sie einfach nur Wikileaks treffen wollen?

Durch die jüngsten Veröffentlichungen von WIKILEAKS haben viele, gerade Deutsche, die Sorge, dass die Geheimhaltung stirbt. Jarvis: „Das tut sie aber keineswegs, Geheimhaltung lebt. Aber sie ist verwundbar geworden. Und das sollte sie auch sein. Lasst uns diese Episode dazu nutzen, uns als Bürger darüber klar zu werden, wie geheim oder wie transparent wir uns Regierungen wünschen. Heute, im Internet-Zeitalter, verschiebt sich die Macht von denen, die Geheimnisse haben, zu denen, die Öffentlichkeit herstellen. Das ist die neue Realität, die gerade entsteht.“

Immer Ärger mit der SokaBau

Viele Bauunternehmer kennen das Problem nicht: Sie wissen nicht, dass sie ca. 20% der Löhne an die Sozialkassen des Baugewerbes (SokaBau) abführen müssen. Das kann ihre Kalkulation tüchtig durcheinander wirbeln. Fordert die Sozialkasse dann Jahre später die Beiträge nach, ist das häufig der Ruin des Unternehmens. Es ist schon makaber, dass dann ausgerechnet eine Sozialkasse Arbeitsplätze vernichtet, obwohl sie eigentlich für die Beschäftigten da sein soll.

Jährlich gibt es nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) rund 50.000 Gerichtsverfahren mit der SokaBau. Der MDR schildert anschaulich zwei dieser Fälle, die vor Gericht anhängig sind. Durch die Nachforderungen der Sozialkasse stehen mehr als 70 Arbeitsplätze und die Existenz der Unternehmer auf dem Spiel.

Der IFHandwerk e.V. fordert, dass der Gesetzgeber dem nachträglichen Abkassieren einen Riegel vorschiebt. IFHandwerk-Geschäftsführer Michael Wörle: „Es ist ein Unding, dass Sozialkassen Jobs vernichten. Hier benötigen Unternehmer endlich Klarheit bei juristisch unklaren Grenzziehungen. Und es muss endlich Schluss sein mit Beitragsnachforderungen, die Unternehmen ruinieren. Es ist nicht die Schuld der Unternehmer, wenn nicht klar ist, was wie geregelt ist. Kein Unternehmer liest beruflich den Bundesanzeiger. Sein Haupt-Job ist, sich um das Funktionieren seines Unternehmens zu kümmern. Und der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass das Führen eines Unternehmens nicht unnötig erschwert wird. Leider wird der Gesetzgeber diesem Anspruch immer weniger gerecht.“

Praxis-Tipp: Wenn Sie mit Beitrags-Nachforderungen konfrontiert sind, sollten Sie sich unverzüglich Rechtsrat einholen. Ihr Berufsverband nennt Ihnen spezialisierte Anwälte. Die Praxis zeigt: Die SokaBau setzt sich in sehr vielen Fällen nicht mit ihren Forderungen durch.

Der Link zur Sendung des MDR im Internet:
http://www.mdr.de/fakt/7539585.html

Der Kampf von Handwerkskammerverweigerer Michael Pramann geht weiter

Handwerkskammerverweigerer Michael Pramanns Kampf geht weiter. Der Kammerkritiker aus Eschershausen wirft den Handwerkskammern Filz, Misswirtschaft und Verschwendung vor. Die Arbeitnehmerbeteiligung in der Kammer hält er für eine Farce. Die Legalität des Handwerkskammerpräsidenten stellt er ausdrücklich in Frage. Pramann hat das Ministerium aufgefordert, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und eine Untersuchung über die Unrechtmäßigkeit der Wahl des Präsidenten vorzunehmen: „Wozu brauchen wir eine Aufsichtsbehörde“, so Pramann, „wenn nichts beaufsichtigt wird.“ Damit steht der Vorwurf im Raume, dass das Ministerium selbst Teil des Kammerfilzes ist, ein Vorwurf, den der IFHandwerk e.V. gut nachvollziehen kann. Das Ministerium deckt seit Jahren die rechtswidrige Verfolgungspraxis von freien Handwerkern in Niedersachsen und verweigert die Entschädigung der Betroffenen.

Am 27.6.2010 hat Pramann Klage gegen die Wahlen zur Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Außerdem hat er demonstrativ lästige Kammerpost ungeöffnet beim niedersächsischen Wirtschaftsministerium abgegeben. Wie auch immer der Rechtsstreit ausgeht, so ist schon Eines sicher: Pramann stellt weiter unbequeme Fragen. Und dass er nicht so ohne weiteres unterzukriegen ist, hat er bereits unter Beweis gestellt. Nachdem er eine Deutschlandflagge mit einem Bananansymbol gehisst hatte, hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Pramann wollte öffentlichkeitswirksam darauf hinweisen, dass die Zustände nicht besser als in sog. Bananenrepubliken sind. Jede Menge Ärger. Pramann nimmts in Kauf. Ihn wird man nicht so leicht los.

Der Link zum Blog:

Info über alle 53 Handwerkskammern

Hausdurchsuchung: Nutzungsausfall bei Computerbeschlagnahme

Wenn bei Hausdurchsuchungen Computer mitgenommen werden, was regelmäßig auch der Fall ist, ist der Betrieb kaum arbeitsfähig. Die Durchsuchungsfolgen können ruinös, die Durchsuchung schwerwiegender sein als das spätere Bußgeld. Da die meisten Durchsuchungen bei freien Handwerkern nach unserer Erfahrung rechtswidrig sind, liegt der eigentliche Schaden in der Durchsuchung selbst.

In diesem Zusammenhang weist der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter in seinem Blog auf ein interessantes Urteil des OLG München hin. Hiernach halten die Richter Schadenersatz für denkbar. Der eigentliche Schadenersatz muss jedoch erst erstritten werden. Das Oberlandesgericht München bewilligte einer Betroffenen Prozesskostenhilfe, um diese Entschädigung einklagen zu können (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09). Mehr Details im Blog des Anwalts:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/11/nutzungsausfall-fur-beschlagnahmte-computer/

Einheitliche Ansprechpartner: Teurer Briefkasten

Der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der wir neue Informationsvorschriften bei Angeboten und Verträgen (vgl. HANDWERKSBERATER Nr. 26) verdanken, regelt auch das Zulassungsverfahren für Gewerbetreibende neu (vorerst primär für Gewerbetreibende aus dem EU-Ausland, die sich in Deutschland niederlassen wollen). Hierfür gibt es überall im Lande sog. Einheitliche Ansprechpartner (EA). Der Grundgedanke ist gut: nur ein Ansprechpartner für diverse Behördengänge (vgl. HANDWERKSBERATER NR. 23/2009, S. 4).

So wurde hierfür in Schleswig-Holstein eine Landesanstalt errichtet, deren Träger das Land, die Gemeinden und Kreise des Landes sowie die Handwerks- und Industrie- und Handelskammern sind. In Thüringen wurde die Aufgabe den Kammern direkt übertragen.

Der IFHandwerk hat die Praxis dieser für Sie freiwilligen Anlaufstellen erstmals überprüft und diverse EA-Vertreter getestet. Fazit: Die Ansprechpartner haben keine Ahnung vom Handwerksrecht. Immer wieder beziehen sie die Auskünfte der Handwerkskammern unkritisch ein. Der EA ist bis jetzt letztlich nur ein teurer „Briefkasten“, der im Zweifel Übermittlungsfehler zu Ihrem Antragsverfahren beträgt und einen hieraus entstandenen Schaden nicht ersetzen muss, berichtet der HANDWERKSBERATER in seiner neuesten Ausgabe.

Eine Übersicht über die zuständigen EA in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter:
http://www.dienstleisten-leicht-gemacht.de